Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

654 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
kleinen und lässig regierten Herrschaften zum Rückgang ver— 
dammten, während sie den größeren und besser regierten das 
tu contra audentius ito zuriefen. Und die wieder in Aus— 
ficht tretende, wenn auch zunächst noch überaus bescheidene 
Teilnahme Deutschlands am Welthandel brachte zugleich den 
Sinn für größere Verhältnisse langsam zu weiterer Entfaltung: 
eine Regung, die naturgemäß vor allem den stärkeren Staaten 
zugute kam. Daher sieht man, wie Bayern schon unter Kur— 
fürst Maximilian, die Pfalz unter Karl Ludwig, etwas später, 
gegen Ende des Jahrhunderts, auch Hannover gerade dem 
Unglück des Dreißigjährigen Krieges den Antrieb zu energischer 
Fortentwicklung entnahmen. Vor allem aber sind Hsterreich 
und Brandenburg-Preußen diese Straße gezogen. Denn für 
sie wurde zu den für die anderen Territorien wirksamen Ur— 
sachen noch ein starkes besonderes Motiv von Einfluß: beide 
hatten seit dem 16. Jahrhundert zahlreiche Territorien hinzu⸗ 
erworben: und so handelte es sich bei ihnen um den Ausbau 
eines neuen kompositen Staates. Der Unterschied zwischen 
beiden war nur der, daß die hinzuerworbenen Territorien für 
Brandenburg klein und daher am Ende verdauungsfähig 
waren, für Österreich dagegen groß und in sich nach Kultur, 
Nationalität und geschichtlicher Vergangenheit so verschieden— 
artig, daß sich auch bei stärkerer Konzentration auf lange nicht 
viel mehr als eine Personalunion, nicht aber ein engster realer 
Zusammenhang erwarten ließ!. In Brandenburg dagegen 
war es die eigentliche und erste Aufgabe der Fürsten des 
17. Jahrhunderts, und zunächst des Großen Kurfürsten, die aus 
verschiedenen Schicksalen und Rechtsgründen her vereinigten 
Lande nun wirklich zu „membris unius capitis“ zu machen: 
die Personalunion durch eine Realunion zu überholen. 
Einfach war freilich auch in Brandenburg die Lösung 
dieser Aufgabe nicht. Da mußten zunächst zentrale Organe 
des Ganzen am Regierungsmittelpunkte, in Berlin, geschaffen 
werden. Da galt es weiter, in den einzelnen Ländern durch 
S. oben S. 510 ff.
	        
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