Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß Königtums. 659 
zum ersten Male zur Aufstellung eines, wenn auch noch recht 
unvollkommenen gemeinsamen Etats für den Gesamtstaat gebracht 
hat. Im übrigen war mit der Entwicklung der Kommission 
der Staatskammerräte die Auslösung besonderer Behörden 
aus dem Geheimen Rate erst begonnen; schon 16858 folgte in 
den „Geheimen Räten zu den Verhören“ die Entwicklung 
einer besonderen Justizabteilung, und allmählich wurde der 
Geheime Rat durch die Emanation neuer Behörden selbst 
beinahe ausgehöhlt: während neben ihm, vor allem seit 
Friedrich Wilhelm J., Neubildungen neuer oberster Zentral⸗ 
behörden versucht wurden und schließlich zu der Einrichtung 
des Generaldirektoriums und des Kollegiums der Minister 
führten, sah er sich selbst seit 1722 auf die Justizsachen be— 
schränkt: so erhielt er denn nunmehr den Namen eines Ge— 
heimen Justizrates und hat als solcher bis zum Jahre 1749 
fortgelebt, um dann, gelegentlich der Gerichtsverfassungsreform 
Friedrichs des Großen, in den Senat des Kammergerichts auf⸗ 
zugehen, der zum Obertribunal geworden ist. 
Unter dem Großen Kurfürsten aber kam es nach Durch— 
bildung einer allgemeinen Zentrale darauf an, diese nun auch 
durch Begründung von Unterinstanzen in den einzelnen Ländern 
oder durch Unterordnung schon bestehender Provinzialinstanzen 
unter sie tatsächlich wirksam werden zu lassen. Möglich war 
dies nur, wenn man an das schwere Werk ging, die in sich 
abgeschlossenen Provinzialzentralen zu spalten und ihre Teile 
den aus dem Geheimen Rate ausgesonderten Berliner Teil— 
behörden zu unterstellen. In Betracht aber kam für ein solches 
Experiment vor allem die Kommission der Kammerräte, die 
nun meist Hofkammer hieß: unter sie sollten aus den Provinzial⸗ 
zentralen ausgeschiedene Provinzialkammern als mittlere Finanz⸗ 
behörden treten. Die Versuche, sie zu entwickeln, haben in der 
Tat unter dem Großen Kurfürsten begonnen, sind indes bis 
auf Friedrich Wilhelm J. so ziemlich ohne Erfolg geblieben. 
Neben der Entwicklung der Verwaltung aber handelte es 
sich um die Entwicklung des Heeres. Dabei mußte sich der 
Große Kurfürst natürlich im Rahmen der Anforderungen halten,
	        
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