Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß Königtums. 659
zum ersten Male zur Aufstellung eines, wenn auch noch recht
unvollkommenen gemeinsamen Etats für den Gesamtstaat gebracht
hat. Im übrigen war mit der Entwicklung der Kommission
der Staatskammerräte die Auslösung besonderer Behörden
aus dem Geheimen Rate erst begonnen; schon 16858 folgte in
den „Geheimen Räten zu den Verhören“ die Entwicklung
einer besonderen Justizabteilung, und allmählich wurde der
Geheime Rat durch die Emanation neuer Behörden selbst
beinahe ausgehöhlt: während neben ihm, vor allem seit
Friedrich Wilhelm J., Neubildungen neuer oberster Zentral⸗
behörden versucht wurden und schließlich zu der Einrichtung
des Generaldirektoriums und des Kollegiums der Minister
führten, sah er sich selbst seit 1722 auf die Justizsachen be—
schränkt: so erhielt er denn nunmehr den Namen eines Ge—
heimen Justizrates und hat als solcher bis zum Jahre 1749
fortgelebt, um dann, gelegentlich der Gerichtsverfassungsreform
Friedrichs des Großen, in den Senat des Kammergerichts auf⸗
zugehen, der zum Obertribunal geworden ist.
Unter dem Großen Kurfürsten aber kam es nach Durch—
bildung einer allgemeinen Zentrale darauf an, diese nun auch
durch Begründung von Unterinstanzen in den einzelnen Ländern
oder durch Unterordnung schon bestehender Provinzialinstanzen
unter sie tatsächlich wirksam werden zu lassen. Möglich war
dies nur, wenn man an das schwere Werk ging, die in sich
abgeschlossenen Provinzialzentralen zu spalten und ihre Teile
den aus dem Geheimen Rate ausgesonderten Berliner Teil—
behörden zu unterstellen. In Betracht aber kam für ein solches
Experiment vor allem die Kommission der Kammerräte, die
nun meist Hofkammer hieß: unter sie sollten aus den Provinzial⸗
zentralen ausgeschiedene Provinzialkammern als mittlere Finanz⸗
behörden treten. Die Versuche, sie zu entwickeln, haben in der
Tat unter dem Großen Kurfürsten begonnen, sind indes bis
auf Friedrich Wilhelm J. so ziemlich ohne Erfolg geblieben.
Neben der Entwicklung der Verwaltung aber handelte es
sich um die Entwicklung des Heeres. Dabei mußte sich der
Große Kurfürst natürlich im Rahmen der Anforderungen halten,