862 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
kommissar angestellt: Intendanturbeamte, die nur vom Kur—
fürsten und Könige abhängig waren und deshalb wichtige
Elemente einer künftigen, durchaus absolutistischen Verwaltung
bildeten: das Generalkommissariat ist im Jahre 1712 kollegialisch
organisiert worden und kann als eine der Vorstufen der
päteren Ministerialentwicklung gelten.
Mit all diesen Umbildungen zunächst der Heeresfinanzen
begannen aber zugleich auch andere Verfassungsformen für das
Heer überhaupt einzutreten. Bisher war noch immer viel von
dem alten Landsknechtswesen, von einer autonomen Kriegs—
verfassung des Fähnleins unter den Offizieren erhalten geblieben.
Jetzt, wo die Offiziere anfingen, rein monarchische Beamte
zu sein und die Erhaltung der Truppen an den Kurfürsten
übergegangen war, schwand allmählich diese autonome Ver—
fassung. Charakteristisch ist hierfür vor allem, daß die alte
deutsche Gerichtsverfassung der Truppen verging; an ihre
Stelle traten kurfürstliche Auditoriate; und schon 1692 wurde
ür die Bekleidung einer Auditeurstelle eine juristische Prüfung
vorgeschrieben.
So wird denn die Truppe ein gefügiges Werkzeug in der
Hand des Fürsten; und als äußeres Zeichen dieser Wandlung
tritt schon im 17. Jahrhundert eine beginnende Uniformierung
sowie die Verbesserung des Manövrierens und der Evolutionen
der Truppe nach gemeinsamen Normen auf. Fand nun aber
der Große Kurfürst, indem er so Beamtentum und Heer zu
kräftigen begann, nicht den entschiedenen Widerspruch der
Stände?
Gewiß, er trat auf: aber er konnte bei einem skrupellosen
Verfahren durch Ausspielen der ständischen Interessen gegen—
einander beseitigt werden. Ein solches Verfahren, das beim
Großen Kurfürsten vielfach auf unmittelbaren Bruch positiven
Rechts und Vergewaltigungen von jederlei Art hinauslief, konnte
doch von einem gewissen Standpunkte aus durch die höheren
Zwecke eines werdenden Staates gerechtfertigt werden; und eben
in diesem Kampfe entwickelte sich beim Großen Kurfürsten über
den regulären Fürstenabsolutismus des 16. Zahrhunderts und