Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 667 
und der landesherrlichen Verwaltung ein neues Gebiet er— 
schlossen. Denn indem die Städte an die regelmäßige Leistung 
der Akzise gewöhnt wurden, erschien allmählich auch die junker— 
liche Kontribution als eine regelmäßige, nicht jedesmal mehr 
besonders zu verwilligende Last, und indem, wie später noch 
genauer zu schildern, die Verwaltung der städtischen Akzise 
landesherrlichen Beamten anheimfiel, wurde der fürstlichen 
Verwaltung zum ersten Male ein ausgedehntes Gebiet lokaler 
Verwaltung neben der Zentralverwaltung gesichert. 
Überblicken wir die Errungenschaften des Großen Kur— 
fürsten gegenüber den märkischen Ständen, so ergibt sich leicht, 
daß sie in sehr einschneidenden organischen Anderungen auf 
dem Gebiete des Heerwesens, der Finanzen und der lokalen 
Verwaltung bestanden, wenn auch die vollsten Konsequenzen 
zunächst nur auf dem Gebiete des Heerwesens gezogen wurden. 
Demgegenüber waren die landesherrlichen Errungenschaften in 
den Flügelländern des Staates, am Rhein und in Preußen, 
teilweise wenigstens, anderer Natur: sie bezogen sich auch mit 
auf auswärtige Zusammenhänge. 
Innerhalb der rheinischen Territorien griffen auswärtige 
Fragen von doppelter Art in die Verhältnisse der sehr kräftigen 
Stände von Cleve-Mark ein: einmal nämlich die Frage des 
Kondominats Brandenburgs und Pfalz-Neuburgs über die 
immer noch als staatsrechtliches Ganzes betrachteten Lande 
Cleve⸗Mark und Jülich-Berg, deren Stände zudem durch eine 
alte Erbunion verbunden waren; und an zweiter Stelle das 
Verhältnis der Stände zu den mächtigen, ihnen vielfach parallel 
gestalteten sozialen Schichten in den Niederlanden, zumal seit 
der Zeit, da innerhalb der niederländischen Entwicklung die 
Macht der Oranier von der holländischen Aristokratenvartei 
überholt worden war!. 
Von diesen beiden Fragen konnte die erste nur durch eine 
Auseinandersetzung der Teilfürsten gelöst werden; diese kam 
durch den Erbvergleich des Jahres 16066 zustande, in dem die 
S. oben S. 455 ff.
	        
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