Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 667
und der landesherrlichen Verwaltung ein neues Gebiet er—
schlossen. Denn indem die Städte an die regelmäßige Leistung
der Akzise gewöhnt wurden, erschien allmählich auch die junker—
liche Kontribution als eine regelmäßige, nicht jedesmal mehr
besonders zu verwilligende Last, und indem, wie später noch
genauer zu schildern, die Verwaltung der städtischen Akzise
landesherrlichen Beamten anheimfiel, wurde der fürstlichen
Verwaltung zum ersten Male ein ausgedehntes Gebiet lokaler
Verwaltung neben der Zentralverwaltung gesichert.
Überblicken wir die Errungenschaften des Großen Kur—
fürsten gegenüber den märkischen Ständen, so ergibt sich leicht,
daß sie in sehr einschneidenden organischen Anderungen auf
dem Gebiete des Heerwesens, der Finanzen und der lokalen
Verwaltung bestanden, wenn auch die vollsten Konsequenzen
zunächst nur auf dem Gebiete des Heerwesens gezogen wurden.
Demgegenüber waren die landesherrlichen Errungenschaften in
den Flügelländern des Staates, am Rhein und in Preußen,
teilweise wenigstens, anderer Natur: sie bezogen sich auch mit
auf auswärtige Zusammenhänge.
Innerhalb der rheinischen Territorien griffen auswärtige
Fragen von doppelter Art in die Verhältnisse der sehr kräftigen
Stände von Cleve-Mark ein: einmal nämlich die Frage des
Kondominats Brandenburgs und Pfalz-Neuburgs über die
immer noch als staatsrechtliches Ganzes betrachteten Lande
Cleve⸗Mark und Jülich-Berg, deren Stände zudem durch eine
alte Erbunion verbunden waren; und an zweiter Stelle das
Verhältnis der Stände zu den mächtigen, ihnen vielfach parallel
gestalteten sozialen Schichten in den Niederlanden, zumal seit
der Zeit, da innerhalb der niederländischen Entwicklung die
Macht der Oranier von der holländischen Aristokratenvartei
überholt worden war!.
Von diesen beiden Fragen konnte die erste nur durch eine
Auseinandersetzung der Teilfürsten gelöst werden; diese kam
durch den Erbvergleich des Jahres 16066 zustande, in dem die
S. oben S. 455 ff.