Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 669
viel weniger, als am Rhein, um bloß interne Fragen, sondern
vielmehr um das mächtige Fortwirken polnischen Einflusses;
und da dem Kurfürsten die Souveränität in Preußen erst
während seiner Regierungszeit zugefallen war, die Stände
aber die Gültigkeit dieses Herrschaftsverhältnisses als von ihrer
Zustimmung abhängig betrachteten, so waren die einfachsten
Grundlagen der kurfürstlichen Suprematie in Preußen noch
in Frage gestellt. Dazu kam, daß es sich bei den ständischen
Kämpfen in Preußen mehr als sonst in den hohenzollernschen
Territorien neben dem Adel zugleich um das Bürgertum
handelte: denn Königsberg mit seinen drei Teilstädten war
ein mächtiger Vorort der anderen kleineren Städte des Landes,
und hatte, an der See gelegen und darum dem Verfalle der
deutschen binnenländischen Städte nicht in gleichem Maße
ausgesetzt, einen nicht unbedeutenden Verkehr und ein kräftiges
Bürgertum bewahrt. Endlich aber kam als besonderer Konflikt⸗
stoff hinzu, daß sich in Preußen ein ungemein starres Luther⸗
tum ausgebildet hatte, das wohl mit dem polnischen Katholi⸗
zismus Frieden zu halten geneigt war, den neuen kalvinischen
Herrscher dagegen und sein Gefolge teilweise reformierter Räte
verabscheute.
Unter diesen Umständen war es schon ein Anlaß zum
Zwiste, daß der Kurfürst neben die alte Zentralregierung, die
vier Oberräte des Landes, die aus dem eingesessenen Adel
ernannt werden mußten, noch während des nordischen Krieges
den reformierten, dem preußischen Adel nicht angehörigen
Fürsten Bogislav Radziwill als seinen Statthalter gesetzt
hatte. Als dann der Friede von Oliva geschlossen war, kamen
aber noch andere Streitpunkte dazu. Der Adel hatte sich einen
großen Teil der landesfürstlichen Domänen zu mehr oder
minder eigener Nutzung angeeignet: der Große Kurfürst dachte
an eine „Domänenreduktion“; er wollte den „Kammerstaat“
des Landes wieder unter seine Hände bringen und zur
finanziellen Grundlage der fürstlichen Gewalt machen. Des
weiteren verlangte der Kurfürst jetzt, obwohl die Stände ihm
noch nicht gehuldigt hatten, Geldbeihilfe zur Besoldung der
Lamprecht, Deutsche Geschichte. VII. 2. 43