376 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
sequenzen, als er von den Domanialeinkünften nur eine überaus
geringe Summe, 52000 Taler, etwa ein Sechsunddreißigstel
der Jahreseinnahmen, zu seiner persönlichen Verfügung zurück—
behielt, das übrige dagegen den Zwecken der Staatsverwaltung
dienstbar machte.
War damit die staatsrechtliche Stellung der Domanial—
einkünfte in entschiedener Weise und zugunsten ihres öffentlichen
Charakters geklärt, so sorgte der König zugleich während
seiner ganzen Regierung eingehend für Mehrung und Besserung
des Domanialbesitzes. Das Ergebnis war außerordentlich. Im
Jahre 1713 wurden die Einkünfte auf etwa 1800000 Taler
geschätzt; am Ende der Regierung Friedrich Wilhelms J. waren
sie auf 3300000 Taler gestiegen.
Außer den alten fürstlichen Einkünften aber galt es nun
auch Kontribution und Akzise zu regeln. Zur Zeit der Thron—
besteigung Friedrich Wilhelms J. ergaben die Domänen etwa
die Hälfte der Staatseinnahmen; die andere Hälfte dagegen
wurde Einkünften verdankt, die aus ehemals ständischer Be—
willigung hervorgingen. Es waren dies die Kontribution, eine
direkte Steuer des platten Landes, und die unter dem Großen
Kurfürsten eingeführte Akzise, wie wir wissen!, eine indirekte
Steuer vornehmlich der Städte. Doch war die Kontribution
allerdings nicht die einzige direkte Steuer. Neben ihr kam
noch das Lehnritterpferdegeld, das Kavalleriegeld, der Hufen⸗
und Giebelschoß, die Judensteuer u. a. m. in Betracht. Aber
durchaus im Vordergrund stand sie doch, eine rohe Grund⸗
steuer, die unter den verschiedensten provinziellen Namen,
Generalhufenschoß, Hufensteuer, Landsteuer usw. erhoben
wurde. Im Kreise Beeskow-Storkow z. B. trug das Kavallerie⸗
geld jährlich 1604 Taler, der Hufen- und Giebelschoß 734
Taler, die Kontribution dagegen 6015 Taler.
Diese Kontribution war nun im Grunde schon im
17. Jahrhundert eine durchaus veraltete Steuer gewesen; die
Kataster oder katasterähnlichen Grundlagen, auf denen sie be⸗
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