Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. KöHnigtums. 677
ruhte, waren teilweise viele Jahrhunderte alt, zudem gänzlich
ungleichmäßig für die verschiedenen Landesteile durchgebildet.
So hätte hier eine durchgreifende Reform notgetan. Allein
sie durchzusetzen, war schon technisch außerordentlich schwer.
Vor allem aber widerstrebte der Adel jeder Neuerung, denn
die bestehenden Verteilungsmaßstäbe waren ihm günstig. Und
so kam man nicht vorwärts, im 17. Jahrhundert wurde so
gut wie nichts erreicht; aber selbst ein Feuerkopf von der
Art Friedrich Wilhelms J. fand hier zumeist unbesiegbaren
Widerstand.
Am ehesten wurde noch in Vorpommern Terrain gewonnen,
da man sich hier auf die überaus energisch entwickelte schwedische
Vorgesetzgebung stützen konnte, die mit dem Jahre 1691 be—
gonnen worden war. Das Ergebnis war, daß man 4601
Hufen als Steuereinheiten erhielt, die schon seit 1715 je 20 bis
24 Taler, im ganzen 92020 bis 110424 Taler Steuer zahlten.
Dabei war die Belastung um etwa 250/0 geringer als bisher.
Das ganze System war so gut, daß aus der Verwaltung
heraus an Friedrich Wilhelm J. der Vorschlag gelangte, es
auf die übrigen Provinzen zu übertragen, trotzdem, daß
die erste Ausgabe bei der Anlage des Katasters sehr groß war.
In der Tat ist es zur Durchführung wenigstens noch in
Hinterpommern und eingehender noch in Ostpreußen gekommen.
In Hinterpommern wurden in den Jahren 1717 bis 1719 die
Bauerngüter genau katastriert, nicht dagegen, trotz des Königs
ausdrücklichem Befehl, die Rittergüter. Das Ergebnis, wie
es im Jahre 1722 feststand, belief sich auf 19 260 Landhufen
zu je 131/2 Taler, im ganzen also wohl 260010 Taler Steuer⸗
ertrag. In Preußen hatte eine Steuerverfassung, die seit 1666
durchgeführt worden war, ziemlich rasch die kleinen Leute und
die Bauern, allmählich auch den niederen Adel schwer bedrückt,
während sich die kleine Gruppe des hohen Adels, zumeist durch
Defraudation, namentlich durch Verheimlichung der Steuer—
objekte, im Verhältnis zu den anderen Klassen bereicherte.
Diesen Zuständen begann König Friedrich Wilhelm J. selbst,
bei persönlicher Anwesenheit in Ostpreußen im Jahre 1714,