Sie in Holland festzuhalten, hatte man nicht verstanden; die Ver-
bote gegen den Betrieb auf dem flachen Lande, der konservative
Geist, der in diesem Gewerbe herrschte, auch wo die Zunft nicht
allmächtig war, die völlige Abneigung gegen die Anpassung an
neue Moden, alles dies wirkte zusammen, um die Tuchindustrie
aus Holland zu vertreiben. Hinzu trat dann die immer mehr wach-
sende Schwierigkeit, sich gute Wolle zu verschaffen; Brandenburg,
die Pfalz, Dänemark, Spanien folgten dem englischen Beispiel mit Aus-
fuhrverboten für Rohwolle; andere Staaten, wie die österreichischen
Niederlande!), Portugal verboten die Einfuhr von Wollwaren oder
erhöhten die Einfuhrzölle stark. Die einheimischen Schafe lieferten
nicht Wolle von einer Güte, wie sie für die Tuchindustrie notwendig
war. So sank in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts die hol-
ländische Tuchindustrie tief. Und insbesondere in Rotterdam trat
nun auch in den anderen Zweigen der Textilindustrie der Verfall
ein; die Bombasinfabrikation hatte schon um 1700 ihr Ende ge-
funden, von der Seidenweberei hörte man nichts mehr; ebensowenig
von der Teppich- und Spitzenfabrikation?). Nur die Färberei
hielt sich noch, dehnte sich sogar zeitweise aus. Die Stürme des
letzten englischen Krieges und der französischen Invasion fegten
auch die letzten Reste der Weberei und Färberei aus Rotterdam
und den meisten holländischen Städten hinweg.
Einen sich in vieler Hinsicht von der Entwicklung der Textil-
industrie in den alten holländischen Industriestädten Leiden, Amster-
dam, Haarlem, Rotterdam unterscheidenden Gang
nahm die Textilindustrie in dem mehrfach erwähnten
Tilburg. Schon in der Mitte des 17. Jahrhunderts bestand
auf dem flachen Lande in Brabant, in der Meierij, namentlich in
Tilburg, eine bedeutende Tuchfabrikation. Solange diese zu den
Generaliteitslanden gehörigen Gegenden noch hinsichtlich der Zoll-
behandlung als Ausland galten, war diese Industrie ziemlich schwer
belastet. Aber nach dem Westphälischen Frieden, 1651, erreichten
die dortigen Fabrikanten, daß die Einfuhr von Wolle und allem,
was für die Herstellung von Wollstoffen nötig war, lizentfrei auf
inländischen Paß eingeführt werden konnte; dies zunächst nur für
eine beschränkte Zeit verliehene Recht wurde 1687 zu einem dauern-
ı) Vgl. Huisman, La Belgique commerciale, S. 35.
2 teLintum, a. a. O0. _S.i50 ff.
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