“fs
lem vertretenen und von den Staaten von Holland wiederholt beschlossenen
Schutzmaßregeln verhielt sich Rotterdam ebenso ablehnend
wie Amsterdam. Von der Beschränkung der Einfuhr von
Manufakturen wollte man in Rotterdam nichts wissen; das zeigte
sich besonders, als es der Stadt 1635 endlich gelungen war, die
Niederlassung der Merchant Adventurers zu erhalten!). Da diese Gesellschaft
nicht Rohprodukte (Wolle, Häute) einführte, sondern ausschließlich
Fabrikate, so wurde Rotterdam ein Stapelplatz für englische
Tuche, meist ungefärbte. Dadurch bewirkte die Kompanie
außer der Vermehrung des Tuchhandels noch eine große Zunahme
der Färberei?). Auch ohne die Merchant Adventurers behielt der
englische Handel in Manufakturen hier große Bedeutung infolge
des Verkehrs der Interloper; nach dem Westfälischen Frieden war
auch die Einfuhr gewebter Stoffe von England nicht gering. In
diesem ganzen Verhalten gegen die Engländer befand sich Rotterdam
daher in scharfem Gegensatz gegen die einheimische Industrie in
Leiden, Haarlem usw. Doch bestand neben jenem Handel die
eigene Tuchweberei weiter fort; sie nahm sogar noch zu, als 1656
die englische Kompanie ihren Stapel nach Dordrecht verlegte und
hierauf viele Dordrechter Weber nach Rotterdam übersiedelten?).
Trotz mancher Schwierigkeiten, die in der Mitte des Jahrhunderts
sich infolge von Arbeitslosigkeit einstellten, vermehrte sich die
Textilindustrie in Rotterdam dauernd; die Zahl der Walkmühlen
wurde vergrößert. Die zweite Hälfte des Jahrhunderts brachte
eine Reihe neuer Einrichtungen; es ließen sich 1668 Grobgrünwirker
hier nieder; 1669 wurde dem Jacob Lois für die Errichtung
einer Walze für Tücher ein Octroi auf 10 Jahre verliehen‘);
1670 folgte eine städtische Trockenanstalt für Sayen und andere
Manufakturen; gleichzeitig begann man mit dem Färben von Baumwolle,
Leinen, Seide und Seidenstoffen. Nachdem das Jahr 1672
und seine Folgen auch Rotterdam in schwere Notlage versetzt,
die Höhe der Löhne gesteigert und die Industrie an den Rand des
CC NE unten in $ 8.
?) Ein Gesellschaftsvertrag von 1630 über die Betreibung einer Färberei
in Rotterdam. bei van Brakel, Een tiental vennootschapsacten, S. 194 ff.;
über die Blüte der Rotterdamer Färberei auch Bijlsma, De zuidned. immigranten
en de manufactuurverwerij.
3) te Lintum„‚.a. a. 0.15.32.
4) Poelmans, De eerste Kalandermolen, S. 118 ff.
Baasch, Holländische Wirtschaftsreschichte.
97