Waffengänge Osterreichs u. Preußens; Preußen europ. Großmacht. 757
Friedrich dem Großen, der die Einheit seines Staates weit
mehr noch als seine Vorgänger eben auf den Adel zu stützen
gesucht hat. Es ist eine Erscheinung, die der Gesamtstaatsidee der
Kaiserin von vornherein einen moderneren Zug, etwas
Demokratischeres gleichsam verlieh, das übrigens auch mit
ihrer Art sich persönlich zu geben und zu regieren harmonierte:
und die späteren radikalen Reformen Josephs II. haben darin
einen, wenn auch erst schwach vorbereiteten Boden und einen
gewissen historischen Anhalt gefunden.
Klar aber war, daß die Kaiserin nach alledem zur ent⸗
schiedensten Betonung ihrer Regierungsrechte entschlossen sein
mußte, wie sie nur in der Durchbildung einer wirklichen
Zentralverwaltung verwirklicht werden konnten. Hauptaufgabe
war hier, nachdem eigentlich schon seit dem 16. Jahrhundert
Finanzen und Heerwesen in Hofkammer und Kriegsrat zu
selbständigen, den Herrschern gleichsam persönlich zugeteilten
Amtern erwachsen waren, endlich einmal die eigentliche innere
Verwaltung zu organisieren. Die Kaiserin griff diese Aufgabe
alsbald radikal an, indem sie zunächst, durch Schaffung einer
Obersten Justizstelle im Jahre 1749, wenigstens in der Zentrale
die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung durchsetzte.
Die Verwaltung aber wurde weiterhin an der Zentrale dadurch
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höhmischen und österreichischen, zunächst eine einzige Behörde,
»as Directorium in politicis et cameralibus, eingerichtet
wurde. Doch war dies nicht die letzte Lösung des Problems.
Vielmehr trat an die Stelle des Direktoriums seit 1761 die
Vereinigte österreichisch-böhmische Hofkanzlei, der im allgemeinen
die Geschäfte eines Ministeriums des Inneren zufielen, nachdem
'hm schon vorher, seit 1758, die Staatskanzlei als eigentliches
Reichsministerium für die Fragen der obersten Polizei, der
Entwicklung des Staatskredits, der Behandlung der kirchlichen
Angelegenheiten und andere Materien zur Seite getreten war.
Und auch damit, wie mit dem 17060 eingesetzten Staatsrat
für die höchsten politischen Geschäfte war an sich noch keine
virkliche Vereinheitlichung der Geschäfte, etwa gar nach heutigen