Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Waffengänge Osterreichs u. Preußens; Preußen europ. Großmacht. 757 
Friedrich dem Großen, der die Einheit seines Staates weit 
mehr noch als seine Vorgänger eben auf den Adel zu stützen 
gesucht hat. Es ist eine Erscheinung, die der Gesamtstaatsidee der 
Kaiserin von vornherein einen moderneren Zug, etwas 
Demokratischeres gleichsam verlieh, das übrigens auch mit 
ihrer Art sich persönlich zu geben und zu regieren harmonierte: 
und die späteren radikalen Reformen Josephs II. haben darin 
einen, wenn auch erst schwach vorbereiteten Boden und einen 
gewissen historischen Anhalt gefunden. 
Klar aber war, daß die Kaiserin nach alledem zur ent⸗ 
schiedensten Betonung ihrer Regierungsrechte entschlossen sein 
mußte, wie sie nur in der Durchbildung einer wirklichen 
Zentralverwaltung verwirklicht werden konnten. Hauptaufgabe 
war hier, nachdem eigentlich schon seit dem 16. Jahrhundert 
Finanzen und Heerwesen in Hofkammer und Kriegsrat zu 
selbständigen, den Herrschern gleichsam persönlich zugeteilten 
Amtern erwachsen waren, endlich einmal die eigentliche innere 
Verwaltung zu organisieren. Die Kaiserin griff diese Aufgabe 
alsbald radikal an, indem sie zunächst, durch Schaffung einer 
Obersten Justizstelle im Jahre 1749, wenigstens in der Zentrale 
die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung durchsetzte. 
Die Verwaltung aber wurde weiterhin an der Zentrale dadurch 
— EDD— 
höhmischen und österreichischen, zunächst eine einzige Behörde, 
»as Directorium in politicis et cameralibus, eingerichtet 
wurde. Doch war dies nicht die letzte Lösung des Problems. 
Vielmehr trat an die Stelle des Direktoriums seit 1761 die 
Vereinigte österreichisch-böhmische Hofkanzlei, der im allgemeinen 
die Geschäfte eines Ministeriums des Inneren zufielen, nachdem 
'hm schon vorher, seit 1758, die Staatskanzlei als eigentliches 
Reichsministerium für die Fragen der obersten Polizei, der 
Entwicklung des Staatskredits, der Behandlung der kirchlichen 
Angelegenheiten und andere Materien zur Seite getreten war. 
Und auch damit, wie mit dem 17060 eingesetzten Staatsrat 
für die höchsten politischen Geschäfte war an sich noch keine 
virkliche Vereinheitlichung der Geschäfte, etwa gar nach heutigen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.