Metadata: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

396 Sechzehntes Buch. Viertes Kapitel. 
der immer noch nicht völlig gelösten Erbfolgefrage kommen? 
Auch diesmal wurde, trotz der Verheerung der jülichschen Lande 
durch Truppen der Spanier wie der Generalstaaten, der 
drohende Weltkrieg vermieden; der Vertrag von Xanten vom 
10. November 1614 löste die Doppelregierung auf und teilte 
den Erbbesitz: Cleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein fielen 
an Brandenburg, Jülich und Berg an Neuburg: keiner Partei, 
weder der katholischen noch der protestantischen, war der 
Niederrhein völlig zugefallen. 
Natürlich aber führte diese Lösung wie die ihr voraus— 
gehenden Ereignisse zu allem anderen, als zu einer Beruhigung 
Deutschlands. Protestanten und Katholiken, Union und 
Liga standen sich hier von Jahr zu Jahr feindlicher gegenüber, 
und nur das Gefühl gegenseitiger Ohnmacht und die Furcht 
vor der außerordentlichen Verantwortlichkeit, die jede Ent— 
zündung der Kriegsfackel mit sich bringen mußte, hielten den 
Frieden aufrecht. Andrerseits aber suchte man sich, aus den 
gleichem Gefühl heraus, für alle Fälle internationale Ver— 
stärkungen zu verschaffen. Die Union schloß im April 1612 
einen Kriegsvertrag mit England ab, worauf sich ihr Führer, 
Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz, der spätere Winterkönig, 
mit einer Tochter König Jakobs J. vermählte; im Januar 1613 
folgten Verhandlungen mit dem Schwedenkönig Gustav Adolf, 
der den Protestanten schon damals als der Löwe aus Mitter— 
nacht erschien; im Mai 1613 wurde auch mit den General—⸗ 
staaten ein Bund geschlossen. Die Liga aber beschloß im März 
1613 mit Lothringen, Savoyen, dem Papste und Spanien zu 
verhandeln und glaubte sich sicher, daß diese Schritte Frank— 
reich nicht verletzen würden. 
Unter diesen Umständen konnte man dem ersten Reichstage, 
den der neue Kaiser Mathias etwa abhalten würde — 
Rudolf II. war am 20. Januar 1612 gestorben — mit 
Spannung entgegensehen. Am 183. August 1618 ward er zu 
Regensburg eröffnet. 
Trotzdem wurden die Aussichten, wenigstens von gewissen 
Kreisen der kaiserlichen Regierung, als nicht allzu ungünstig
	        
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