Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

70 Einundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. 
Spanien, sich zunächst auf zehn Jahre verpflichtete, den Fran⸗ 
zosen ein Hilfsheer von 10000 Mann zu stellen: wogegen er 
auf die genannten zehn Jahre verteilt eine Subsidie von 
100 000 Reichstalern und bei eintretendem Kriege noch be— 
sondere Vorteile in Geld und erobertem Gebiete zugesprochen 
erhielt. 
Allein der Große Kurfürst betrachtete sich durch diesen 
Vertrag in der nordniederländischen Frage mit Recht als nicht 
gebunden. Und er war nicht gesonnen, die ungeheuren euro⸗ 
päischen Veränderungen, die der Sieg Frankreichs über die 
Niederlande zur Folge haben mußte, ohne Widerstand vor sich 
gehen zu lassen, da er ein gutes Teil von ihnen selbst für 
seine niederrheinischen Besitzungen zu gewärtigen hatte. ·Denn 
um nur einen Punkt zu berühren: war es nicht klar, daß 
eine französische Herrschaft welcher Art auch immer an den 
Rhein⸗ und Maasmündungen die ständige Kontrolle des ganzen 
deutschen Rheinverkehrs und auch der rheinischen Reichspolitik 
— 
am Rheine von der französischen Invasion unmittelbar und 
völlig betroffen wurden, in der günstigen Lage, mit seiner 
Hauptmacht trotz allen rheinischen Interessen dem Strome fern 
zu sitzen, wagte der Große Kurfürst daher noch rechtzeitigen 
Widerspruch. 
Dieser konnte natürlich nur in einem Bündnis mit den 
Generalstaaten zum Ausdrucke gelangen. Am 6. Mai 1672, 
sehr spät und von den Generalstaaten bis auf diesen Termin 
hinausgezögert, kam es zustande. Darin verpflichtete sich der 
Kurfürst gegen Zahlung des halben Werbegeldes und Truppen⸗ 
soldes durch die Generalstaaten, eine Armee von 20000 Mann 
binnen zwei Monaten nach einer Kriegserklärung gegen die 
Niederlande an den Rhein zu werfen. 
Aber inzwischen war die Katastrophe schon hereingebrochen. 
Am 28. März hatte England, am 6. April hatte Frankreich 
den Niederlanden den Krieg erklärt; bald darauf folgten die 
geistlichen Fursten von Köln und Münster nach. Und nun er— 
goß sich seit Anfang Mai, der niederländischen Kriegsführung
	        
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