Entstehung und erste Entwicklungsperiode des modernen Bürgertums. 95
Einigung einzuschlagen, geschah dergleichen im eigentlichen Be—
ringe der deutschen Reichsgrenzen so gut wie nicht.
Soweit da die Territorien in Betracht kamen, hatten
diese im 16. Jahrhundert allerdings den Sieg über die großen
Städte errungen. Aber sie waren damit noch weit davon
entfernt, sie verschlungen und ihren Machtbestrebungen ein⸗
geordnet zu haben. Dagegen war bei den Fürsten noch hier
und da einige Bitterkeit aus früheren und teilweise noch an—
dauernden Kämpfen zwischen Territorien und Städten zurück—
geblieben. Waren das Verhältnisse, welche eine kräftige terri—
doriale und regionale Politik zugunsten einer Volkswirtschaft
gestatten konnten, die den kräftig eingeschlagenen Weg zu einer
industriellen und kommerziellen Entfaltung weiter verfolgt haben
würde, wie sie dann zweifelsohne zunächst den Städten zu⸗
gute gekommen wäre? Von den Fürsten war eine solche
Politik nicht zu erwarten: sie unterbanden vielmehr, soweit
es in ihren besonderen Interessen lag, alle weiträumigen, auf
große Verkehrsbeziehungen gerichteten Bestrebungen der Städte.
Zur Veranschaulichung sei in dieser Hinsicht nur an die Ver—
hältnisse am Rhein erinnert. Hier erlebte man, seitdem mit
dem Zahre 1519 die Zollhoheit den Territorialherren endgültig
preisgegeben war, eine beständige Steigerung der Rheinzölle
bis zu dem Grade, daß der große Verkehr dauernd der Land⸗
straße zugetrieben wurde. Da verbanden sich denn freilich die
rheinischen Fürsten in den Jahren 1557 und 1571 gegen die
Benutzung der Nebenwege von Straßburg bis Rheinberg am
Niederrhein; sie wollten sie mit gleichen Zöllen belegen wie die
Rheinstraße. Infolge davon wie infolge technischer Verbesserungen
hat sich dann der Flußverkehr wieder ein wenig gehoben, — blieb
aͤber immer einer furchtbaren Belastung unterworfen, die sich
sogar von Jahrzehnt zu Jahrzehnt noch gesteigert hat.
Bestimmungen des westfälischen Friedens beseitigten dann
allerdings wieder einmal alle während des Krieges reichs⸗
verfassungswidrig eingeführten Zölle und sonstigen Belastungen
des Handels und erklärten die völlige Freiheit und Sicherheit des
Verkehrs im Reiche wiederhergestellt. Auch sollte jeder neue Kaiser