Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Entstehung und erste Entwicklungsperiode des modernen Bürgertums. 129 
ebensosehr der Rivalität Frankreichs und Englands wie eigenen 
Kräften. 
Daß bei solcher Lage die Reichsstädte in der Reichs⸗ 
verfassung nicht viel zu sagen hatten, lag in der Natur der 
Dinge: waren sie doch auf dem Regensburger Reichstage viel⸗ 
fach gar nicht durch eigene Gesandte, sondern durch irgend⸗ 
einen Regensburger Spießbürger vertreten; und hatte doch 
selbst ein solcher Vertreter oft mehr als ein halb Dutzend ver⸗ 
schiedene Auftraggeber. 
In der Praxis des Regensburger Reichstages hatten sich 
demgemäß die Dinge so geordnet, daß die Meinung der 
Städtekurie einem gleichförmigen Votum der beiden oberen 
Kurien regelmäßig untergeordnet wurde. 
Sollten bei dieser äußeren Lage die reichsstädtischen Ver— 
fassungen noch kräftige Sprosse, ja Blüten getrieben haben? 
Es waͤr undenkbar. Überall fast krankten diese Städte daran, 
daß ihre Verfassungen seit dem 16. Jahrhundert nicht weiter 
entwickelt, ja nicht einmal dem eingetretenen Verfalle ent— 
sprechend rückgebildet, sondern, in ihrer alten Form äußerlich 
erhalten, ihrem wirklichen Inhalte nach verknöchert, verkalkt 
und leblos geworden waren. Die einzigen Städte, die eine 
Fortbildung ihrer Verfassung erlebt hatten, waren eigentlich 
Hamburg und Frankfurt: aus Gründen, die wir bald kennen 
lernen werden; hier kam es im Beginne des 18. Jahrhunderts 
zu Neuerungen, die sich dann bis tief ins 19. Jahrhundert hinein 
bewährt haben. Daneben hat allerdings auch noch in Köln gegen 
Ende des 17. Jahrhunderts die Demokratie aus lokalen Gründen 
den Versuch gemacht, die schon völlig verfallene Herrschaft der 
Patrizier zu stürzen; aber das Beginnen blieb erfolglos. 
Für diese verknöcherten Verfassungen aber war vor allem 
bezeichnend, daß ihr Rat sich nicht mehr als Organ der Bürger— 
schaft ansah und seine Interessen mit den städtischen gleich⸗ 
setzte, sondern sich nach Analogie der kleinen Fürsten der Um— 
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gebenen bürgerlichen Untertanen betrachtete. Es war eine 
Auffassung, die sich natürlich genug entwickeln mußte, sobald 
Lamprecht, Deutsche Geschichte. VIII. 1.
	        
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