Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Entstehung und erste Entwicklungsperiode des modernen Bürgertums. 157 
legertum schien dem Gewerbe sicheren Absatz, dem Kapitale 
größere Rente verschaffen zu können. 
Dazu kam, daß erst jetzt, im Gefolge des von außen her 
eindringenden Merkantilismus, eine allgemeine volkswirtschaft⸗ 
liche Lehre Boden zu fassen begann, die der Manufaktur neben 
dem zünftigen Handwerk sozusagen theoretisch das Dasein 
sicherte: die Lehre vom Polypolium, von einer neuen Freiheit, 
wonach jeder jede Hantierung treiben dürfe. Es war der volle 
Gegensatz zu dem Monopolium, dem ausschließlichen Gewerbe⸗ 
privileg der Zünfte, das im Mittelalter, wenn nicht allent⸗ 
halben, so doch fast überall bestanden hatte. 
Wandten nun städtische Kaufleute ihr Kapital an die 
Manufaktur, so lag es in der Natur der Sache, daß sie dabei 
mit Vorliebe an irgendwo schon bestehenden uralten Hausfleiß, 
z. B. die Gewohnheit zu weben, anknüpften. Mit Rücksicht 
auf diesen Zusammenhang waren schon im Mittelalter einige 
Hausindustrien außerhalb der Städte gegründet worden, z. B. 
die Textilmanufaktur in der Umgebung Ulms. Ein gutes Bei— 
spiel, wie man diese Gunst der Lage aber auch später aus⸗— 
nützte, bietet die Geschichte der Färber⸗ und Zeughandlungs— 
kompagnie zu Calw in Württemberg. Diese Kompagnie war 
auf Grund eines alten, schon im 16. Jahrhundert bedeutenden 
Hausfleißes der Umgegend in der ersten Hälfte des 17. Jahr⸗ 
hunderts errichtet worden. Der Italiener Crollalanza brachte 
es dann fertig, für diese Industrie einen weiten Absatz im 
Auslande zu finden und sie gleichzeitig durch Besserung der 
Technik des Krämpelns, Webens und Färbens zu heben. Die 
Händler, die zugleich das Färben besorgten, erscheinen hier 
anfangs noch halb zünftlerisch geschlossen; seit 1626 treten sie 
als „Färberkompagnie“ auf, d. h. vermutlich als kartellartige 
Verbindung zu möglichst konkurrenzlosem Einkauf des Roh— 
materials und zur Regelung des Absatzes. Ihnen boten die 
ebenfalls zünftlerisch organisierten Weber von Calw wie der 
umliegenden Gegenden ihre Erzeugnisse obligatorisch an und 
erhielten dafür nach vorher gegangener Schau gewisse, genau 
regulierte Preise.
	        
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