Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Entstehung und erste Entwicklungsperiode des modernen Bürgertums. 169 
ferner werden ihnen ihre Unterstützungs- und Krankenkassen, 
sowie ihre kirchlichen Funktionen beim Begräbnis von Ge— 
nossen u. dgl. belassen. Kurz: sie werden ihres alten genossen— 
schaftlichen Zusammenhanges entkleidet und den Meistern mehr 
in die Hände gegeben. 
Charakteristisch aber war, daß, nachdem das Reich so 
energisch gesprochen hatte, nun die Reichsstände zögerten, das 
Gesetz auszuführen; jeder Stand fürchtete damit die Gesellen 
aus seinem Territorium zu vertreiben und so die Industrie 
des eigenen Landes zu schädigen. Schließlich aber griff man 
dennoch durch. 
Was dies Zaudern der Stände einigermaßen rechtfertigte, 
war die Einsicht, daß es tatsächlich mit Maßregeln allein 
gegen die Gesellen nicht getan war. Es bedurfte zugleich 
der Reform der Stellung der Meister: erst nachdem diese 
durchgeführt war, ließ sich ein besseres soziales Verhältnis 
zwischen Gesellen und Meistern und damit zugleich wieder ein 
gesetzlich wohl unterbauter höherer Aufschwung des Handwerks 
erwarten. 
Sehr bezeichnend ist da nun, daß das Reich in seiner 
Kurzatmigkeit diese notwendige Fortsetzung der Handwerker⸗ 
politik den Territorien überließ. Nach Lage der Dinge hieß 
das die Territorialisierung des Handwerks und die Umgestaltung 
der Zünfte aus örtlich selbständigen Körperschaften in Korpo⸗— 
rationen eines durch Territorialverordnungen schematisierten 
oder reglementierten Daseins; der Staatsgedanke in territorialer 
Ausbildung überholte damit in der gewerblichen Sozialpolitik 
den Stadt- und Gemeindegedanken, und das örtliche Zunft⸗— 
recht konnte nun bald nur noch als sinngemäße Anwendung 
und Ergänzung allgemeiner fürstlicher Ordnungen erscheinen. 
Die neue Territorialgesetzgebung für die Zünfte ist mit 
am frühesten und sichersten in Preußen und nach preußischem 
Muster in Sachsen durchgeführt worden. In Preußen wurden 
zwischen 173834 und 1736 61 Generalzunftprivilegien, d. h. all⸗ 
gemeine Territorialzunftordnungen, neu ausgefertigt. In diesen 
Ordnungen ist, abgesehen von gewissen neuen Vorschriften der
	        
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