Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

170 
Zweiundzwanzigstes Buch. 
Jahre 1751 -55, die Handwerksgesetzgebung bis zum Jahre 
1806 festgelegt worden; höchstens daß seit dem Tode Friedrichs 
des Großen die physiokratische Verwaltung für eine etwas 
liberalere Handhabung der bestehenden Gesetzgebung gesorgt 
hat. In Sachsen aber wurde diese Gesetzgebung, wenn auch 
mit gewissen fortschrittlichen Tendenzen, in den Jahren 1764 
und 1780 aufgenommen. 
Rascher sogar noch als in Preußen erschienen General—⸗ 
zunftordnungen in sterreich, fur Böhmen z. B. im Jahre 
1731, für die Donauerblande und Tirol 1732; indes scheinen 
sie nicht eben eifrig durchgeführt worden zu sein. Wirklich 
einschneidende Reformen erfolgten erst seit 1740 unter Maria 
Theresia und besonders nach dem Siebenjährigen Kriege und 
nun wesentlich nach preußischem Vorbild. Darüber hinweg 
ging dann die josephinische Zeit mit der fast ganz schon gewerbe— 
freiheitlichen Normalverordnung des Jahres 1774; doch wurde 
diese schwerlich irgendwo völlig durchgeführt; ja man wagte 
nicht einmal sie amtlich zu veröffentlichen. Nach dem Tode 
Josephs II. aber kam es zu einem besonnenen Zurücklenken in 
die früheren ruhigeren Bahnen. 
Wie in Preußen, Sachsen und Osterreich wurde auch in 
den anderen wichtigeren Ländern eine territoriale Zunftgesetz- 
gebung durchgeführt, so z. B. in Württemberg seit 1758, in 
Baden seit 1760: rückständig verharrte allein das städte- und 
gewerbsarme Bayern, wo die Zunfte in starrer Konsequenz 
verknöcherten Fortvegetierens lokal geschlossen blieben und die 
Gewerbebefugnisse schließlich geradezu einen in gewissen Familien 
erblichen oder auf Grundstücke radizierten Charakter an⸗ 
nahmen — bis auch hier seit dem Jahre 1799 das Eis brach. 
Das Charakteristische dieser ganzen Gesetzgebung aber war 
nach der materiellen Seite hin, daß sie, indem sie die Zünfte 
desselben Berufes innerhalb eines Territoriums der Haupt— 
sache nach gleich organisierte, alle Formen mittelalterlicher 
lokaler und korporativer Geschlossenheit vernichtete und damit 
den Verkapselungsprozeß der Zünfte durchbrach, der seit dem 
16. Jahrhundert der Entwicklung freierer Verkehrsformen auf
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.