172 Zweiundzwanzigstes Buch.
wirkten dieselben freiheitlichen Neigungen und Bedürfnisse sich
noch in einer Gesetzgebung der Manufaktur aus, da hier der
Widerstand älterer sozialer Bildungsformen fast gar nicht in
Betracht kam, sondern von der Grundlage weit modernerer, ja
vielfach eben erst entstandener Bildungen aus geschaffen werden
konnte.
Gewiß gab es schon aus der Zeit vor 1650 eine nicht
unbedeutende Anzahl von Manufakturen, die teils auf dem
Boden kapitalistisch erweiterten städtischen Zunftbetriebes, teils,
durch Befruchtung mit städtischem Kapitale, in den Gebieten
uralten ländlichen Hausfleißes, teils auch in Gegenden des
platten Landes mit besonders billigen Löhnen auf freie Initia⸗
tive von Großbürgern benachbarter Städte, teils sonst auf
irgendeine Weise entstanden waren; es ist von ihrer Ent—
wicklung schon die Rede gewesen. Aber es waren ihrer bis
zum Beginne etwa des 18. Jahrhunderts doch nicht so viele,
daß nicht neben ihnen auch diejenigen Manufakturen eine große
Rolle gespielt hätten, die bis dahin und noch mehr im 18. Jahr⸗
hundert unmittelbar fürstlichem Eingreifen ihr Dasein ver—⸗
dankten.
Und so war für die Territorialstaaten eine zeitgemäße
Regelung des Manufakturwesens, die sogenannte Reglementie—
rung, nicht eben schwer, um so mehr, da es sich, gegenüber
den Zünften, um an sich weniger zahlreiche, wohlbekannte und
wohlbegrenzte Institutionen handelte.
Die Entstehung der Manufaktur hatte sich nicht ohne enge
Anlehnung an die ältere Betriebsform der Zunft vollzogen.
Und das war vom sozialen Standpunkte aus ein Segen ge—⸗
wesen: die scharfe Scheidung, welche die spätere Entwicklung
des modernen Wirtschaftslebens zwischen Verleger und Arbeiter
gezogen hat, war zunächst noch nicht eingetreten. So lange
Verleger und Arbeitsmeister noch demselben Verbande an—
gehörten, mußten die Verleger doch vor allem auch Meister
sein, rückten tüchtige Arbeiter noch unter die Verleger auf,
nahm das kaufmännische Element im Unternehmertum noch
nicht eine entscheidende und triumphierende Stellung ein.