Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

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Sweiundzwanzigstes Buch. 
zu verhältnismäßig frühem Untergange bestimmt; und schon 
in den achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts konnte das 
Verdikt gefällt werden, es sei während seiner Entwicklung 
eigentlich nichts mehr und nichts weniger verloren gegangen 
als die Sprache des Herzens. 
Dennoch würde man die Vorgeschichte der höheren Kultur 
des 18. Jahrhunderts ohne eingehende Kenntnis dieses ersten, 
wirtschaftlich bereits ganz, gesellschaftlich wenigstens schon halb 
neueren Zeiten angehörenden Bürgertums schwerlich verstehen 
können: Straßburg ist die Wiege des Pietismus gewesen, 
während in den schweizerischen Städten Aufänge der neueren 
Literatur erwuchsen; Hamburg hatte im 17. Jahrhundert eine 
nicht zu verachtende bildende Kunst und die erste deutsche Oper; 
von Leipzig ging die Doppelbewegung der Spenerschen Theo— 
logie und der Philosophie des Thomasius aus, während es 
später die Stadt der literarischen Vorherrschaft Gottscheds war; 
von Breslau ist Christian Wolff gekommen. Gewiß haben 
diese Kreise für die bildende Kunst nicht getan, was fie zu 
leisten vermocht hätten; in Leipzig wird noch in der zweiten 
Hälfte des 18. Jahrhunderts ein kleines wanderndes Wachs⸗ 
figurenkabinett von den „vornehmsten Personen“ aufgesucht, 
während schon ein Moucheron bei Michelangelo die Gruppe der 
Maria mit dem Kinde bestellt hatte, die heute über seinem 
Grabe in der Liebfrauenkirche zu Brügge thront. Aber selbst 
auf diesem Gebiete soll die Basler und Leipziger Architektur 
der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, sollen die bürgerlichen 
Gemäldegallerien und Kuriositätenkabinette der Zeit nicht mit 
Stillschweigen übergangen werden. Literarisch aber ist dies 
Bürgertum ohne Zweifel der soziale Träger der letzten Vor— 
erscheinungen des Subjektivismus gewesen, wie sie in der 
Dichtung der Brockes und Hagedorn, der Gottsched und 
Gellert, der Bodmer und Breitinger schon früher geschildert 
worden sind!. 
Aber auch sozialgeschichtlich und verfassungsgeschichtlich 
S. Bd. VII Il, S. 282 ff.
	        
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