Neue Gesellschaft, neues Seelenleben. 289
achtet wurden, da erschien die Gesellschaft von den üblen Trink—
sitten der Männer beherrscht und Frauen im Grunde nur dann
zugänglich, wenn sie an der Unmäßigkeit der Männer teil—⸗
—
es für die Frauen nur selten; weder Bälle noch Maskeraden noch
Konzerte waren als Arten wenigstens bürgerlicher Geselligkeit
schon weiter bekannt, und nur die „Geschlechtertänze“ der
süddeutschen Patrizier bildeten Vorläufer dieser späteren ge—
selligen Formen. Die Männer freilich verkehrten außer Hauses;
sie besuchten ihre Zunft- und Gesellschaftshäuser, ihre Kaffee—
und Bierstuben, zechten, spielten und schwatzten.
Unter diesen Umständen war auch die Erziehung der
Kinder noch hart. Schläge waren wenigstens in bürgerlichen
Kreisen noch allgemein als vft angewandtes Erziehungsmittel
verbreitet, und an Stelle fester Erziehungsgrundsätze war
impulsives Handeln nach Lust und Laune gewöhnlich. Damit
ging Hand in Hand, daß man die Kinder, statt sie ihrem Alter
gemäß zu kleiden, schon steif als Damen und kleine Herren
anzog: Puder, kostbare Kleider und Galanteriedegen; galante
Geberden, an sich haltende Repräsentation, studierte Anmut
des Menuettes. Waren sie aber erwachsen, so sorgte eine
niemandem verantwortliche väterliche Gewalt dennoch dafür,
daß selbst in Berufswahl und Verheiratung ihre Zukunft nach
elterlicher Ansicht gesichert werde.
Diesem Bilde der Familie des ausgehenden individua—
listischen Zeitalters stellt sich nun, in Anfängen schon seit der
wirtschaftlichen, sozialen und Bildungsumwälzung der ersten
Hälfte des 18. Jahrhunderts, deutlich und charakteristisch aber
seit Empfindsamkeit und Sturm und Drang ein ganz anderes
Bild siegreich entgegen. Die Verkehrsformen zwischen Vater
und Kindern werden weicher; die Frau erscheint als Mitherrin
des Hauses und als des Mannes Genossin. Zwar reden die
Kinder die Eltern noch immer mit Sie an und sprechen vom
Herrn Vater und der Frau Mutter; aber schon Lessing empfindet
das doch als Zwang: er schreibt zwar als der „gehorsamste
Sohn“ an den „hochzuehrenden Herrn Vater“, aber später, in
Lamprecht, Deutsche Geschichte. VIII. 1. 13