Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

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Einleitung. 
noch ein anderes fehlte. Die bildende Kunst bedarf einer ge— 
wissen Anzahl fesistehender und allgemeiner bildlicher Vor— 
stellungen, Ideenverbindungen, Symbole, um über die äußere 
Form hinaus den tieferen seelischen Inhalt einer Zeit zur 
Anschauung zu bringen. War nun diese Masse konkreter Hilfs⸗ 
mittel für eine neue Darstellung der bildenden Kunst selbst erst 
um 1800 bereits geschaffen? Keineswegs — um so weniger, 
als sich schon das vorhergehende Zeitalter des 16. bis 18. Jahr⸗ 
hunderts auf diesem Gebiete meist mit Anleihen aus der Antike 
beholfen hatte. So schleppte man sich denn mit diesen nirgends 
völlig passenden Anleihen zunächst noch mühsam weiter: und 
die Gründe, die es veranlassen, daß sich der geistige Gehalt 
der bildenden Kunst in jedem neuen Kulturzeitalter verhältnis— 
mäßig spät erst voll entwickelt, wirkten hier fort mit doppelter 
Gewalt. 
Endlich mag ein Drittes auch hier schon angedeutet sein. 
Die soziale Fuhrung der neuen Kultur übernahmen zunächst 
vornehmlich Kreise des bürgerlichen Mittelstandes: Kreise, die 
wirtschaftlich nicht in der Lage waren, das Mäcenat aus— 
zubilden, dessen eine sich reich entfaltende bildende Kunst be— 
darf, die vielmehr anfangs zumeist der Philosophie und 
Dichtung lebten und sich später vor allem der Durchbildung der 
höchsten Willensmomente der neuen Kultur, der Begründung 
eines subjektivistischen Staates und Rechtes, zuwandten. 
Auf dem Gebiete der öffentlichen Sittlichkeit und der 
dem Staate und der Gesellschaft gewidmeten Willenstriebe ist 
die bei weitem ständigste Eigenschaft des neuen Zeitalters sein 
Demokratismus, falls man darunter die allgemeine Neigung 
zu gleichartiger öffentlicher Behandlung und Einschätzung der 
Individuen versteht. Sehr natürlich; denn eine solche Art 
demokratischen Sinnes ist eine der unmittelbarsten Konsequenzen 
des Subjektivismus; Individualitäten als Subjekte können nur 
mit gleichem Rechte nebeneinanderstehen und werden aus 
gleichem Rechte alsbald gleiche Lebensgrundlagen und gleiche 
Voraussetzungen mindestens öffentlichen Wirkens zu folgern 
und zu fordern bereit sein.
	        
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