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zur Verfügung. Diese haben für die Landschaft einen Übernahmekurswert von
98 %. Nach dem heutigen Stand des Kapitalmarktes ist es jedoch unwahrschein-
lich, daß dieser Kurs bis zum 1. April 1930 wieder erreicht wird. Die Ost-
preußische Generallandschaftsdirektion rechnet daher in einem dem Unterausschuß
erstatteten Bericht bereits heute mit der Möglichkeit eines Kursverlustes von
51% Mill. RM. Die Landschaft ist aus eigenen Kräften nicht in der Lage, diesen
Betrag aufzubringen, und regt deswegen an, ihr diesen Betrag als Subvention seitens
des Staates zur Verfügung zu stellen. „Ohne eine solche Hilfe würde für die Land-
schaft ein Verlust erwachsen, der dann nur durch die ostpreußische Landwirtschaft
aunfgeholt werden könnte, und es würde damit ein Ergebnis geschaffen, das ja in
entgegengesetzter Richtung aller Hilfsmaßnahmen läge.“
Ob auch ‚die übrigen ostpreußischen Realkreditinstitute in der Lage sein
werden, die am 1. Juli 1929 fällige Golddiskontrate aus eigenen Mitteln auf-
zubringen, erscheint zweifelhaft. Die Möglichkeit, daß die beliehenen Landwirte
selbst aus Wirtschaftsüberschüssen die fälligen Beträge abdecken, muß nach Lage
der, Dinge als Ausnahmefall gelten. Es kommen somit zu den 6,5 Mill. RM.
fälliger Golddiskontbankgelder, die die Ostpreußische Landschaft weitergeleitet
hat, noch 4,1 Mill. RM. hinzu, die von der Landesbank untergebracht wurden,
ferner 1,2 Mill. RM., die auf die Girozentrale entfallen und schätzungsweise
1 Mill. RM., die durch außerostpreußische Hypothekenbanken der Provinz zugeführt
worden sind. Das sind im ganzen rund 13 Mill. RM. Ob es gelingt, mit Hilfe von
Pfandbriefkrediten diese Summe vollständig flüssig zu machen, erscheint fraglich.
Wo aber eine Ablösung durch Pfandbriefe erfolgen könnte, würde die Belastung er-
heblich höher sein als die, welche die zurückzuzahlende Golddiskontrate bisher den
Schuldnern auferlegt hatte. Es würde heute nur eine Neuverschuldung auf Basis
3%iger Pfandbriefe in Frage kommen, die für den Landwirt eine Belastung von
rund 10 % des erhaltenen Kanitals bedeuten würde.
d) Ursachen der Verschuldung.
Die Ursachen, welche in Ostpreußen zu dem lawinengleichen Anwachsen
der landwirtschaftlichen Verschuldung geführt haben, sind in der Hauptsache die
gleichen, die auch im übrigen Deutschland bei einem großen Teil der landwirt-
echaftlichen Betriebe in wenigen Jahren eine kaum tragbare Schuldenlast haben
anwachsen lassen. Der Unterausschuß für Landwirtschaft wird sich mit diesen
allgemeinen Ursachen der landwirtschaftlichen Verschuldung an anderer Stelle
aingehend beschäftigen. Hier kann auf diese Frage nur so weit eingegangen werden,
wie es notwendig ist, um einen Einblick in die Besonderheiten zu gewinnen,
lie die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft in Ostpreußen so gefahrdrohend
gestaltet haben.
Wie in dem Vorbericht über die Verschuldungsverhältnisse der deutschen
Landwirtschaft bereits ausgeführt wurde, ist die Lage wesentlich durch die sehr
starken Unterschiede gekennzeichnet, die in der Verschuldung von
Betrieb zu Betrieb und von Wirtschaftsgebiet zu Wirtschaftsgebiet bestehen. Ein
Urteil über diese Ursachen der Verschuldung kann daher nur dann richtig und
zufschlußreich sein, wenn es einmal die allgemeinen Gründe, welche die
wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten Jahren
bedroht haben und zu Verschuldungsursachen geworden sind, aufzeigt, darüber
hinaus aber auch die differenzierenden Momente berücksichtigt, welche
dahin geführt haben, daß einmal innerhalb des gleichen Gebiets niedrig verschuldete
und hochverschuldete Betriebe nebeneinander stehen, weiter aber auch‘ von Wirt-