Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

100 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. 
wesens noch in absolutistischer Zeit in Aussicht stellten? Hier— 
gegen hat sich nun der freie Geist der Universitäten in stän— 
digen Gegenwirkungen geltend gemacht; und die öffentliche 
Meinung nahm das Thema schon früh eben in diesem Sinne 
auf. Man argwöhnte, der Staat wolle auf dem Felde des 
Bildungswesens das „Monopol“, den „Alleinhandel“ an sich 
reißen; etwas wie eine „Erziehungsinquisition“ sah man bevor— 
stehen. Wie früher die Kirche, hieß es, so wolle jetzt der 
Staat mit der Leitung des Schulwesens überhaupt selbst⸗ 
süchtige, dem Gemeinwohl widersprechende Zwecke erreichen. 
Schon die Philanthropinisten haben sich, gelegentlich der Er— 
richtung des braunschweigischen Schuldirektoriums, gegen diese 
Vorwürfe verteidigen müssen; später sind sie, nicht ohne Er— 
folg, wiederholt worden. Die Universitäten aber siegten in 
diesem Widerstreit durch die selbständige und freie Aus— 
bildung, welche sie dem frisch emporkommenden Stande der 
Gymnasiallehrer gaben: eben in dieser Schöpfung haben sie die 
Kulturentwicklung des 19. Jahrhunderts frei gemacht und den 
Staat auf längere Zeit hin überwunden. 
Sollte indes dieser ganze Aufbau des mittleren und 
höheren Unterrichts als das wichtigste und früheste Verfassungs— 
werk des neuen Zeitalters dauernd Bestand erhalten, so bedurfte 
es einer noch breiteren Fundamentierung der subjektivistischen 
Bildung überhaupt in die untersten Kreise der Nation hinein: 
es bedurfte der Gründung der modernen Volksschule. Und 
alle großen Tendenzen der Zeit mußten in ihrer Bildung wie in 
einer stark reduzierten Enzyklopädie gleichsam der gesamten 
Kultur ihren Ausdruck finden. 
Fürwahr, ein schweres Werk! Aber das Ende des Jahr— 
hunderts sah in Pestalozzi den Meister, der des Geheimnisses 
Herr ward. 
Die Volksschule des 18. Jahrhunderts hatte vor allem 
daran gelitten, daß für sie noch weniger, wie für die Mittel— 
schule, ein festes Lehrpersonal vorhanden war. Waren an den 
Mittelschulen der Regel nach Theologen, die sich zumeist 
kürzere Zeit vor Antritt einer kirchlichen Stelle dem Lehr—
	        
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