Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 189 
mitglieder im Grunde alle Voraussetzungen und schon an erster 
Stelle der Charakter einer wirklichen Vertretung. So blieb 
denn die Antinomie von Monarchie und Föderativverfassung 
ganz einfach bestehen, und dem Corpus evangelicorum trat 
der jüngste Reichstag als im Grunde nicht dem Theokratismus, 
wohl aber dem Monarchismus des Kaisers widersprechendes 
Element zur Seite. 
Und stand denn um diese Zeit auch nur die bloße Souve⸗ 
ränität des Kaisers noch fest? 
Die Souveränität kann auf die Dauer nicht erhalten 
bleiben ohne ständige und starke Ausübung öffentlicher Ge— 
walten. Nun waren aber die Kaiser als solche seit dem 
13. Jahrhundert im ganzen immer ohnmächtiger geworden. 
Sehr natürlich. Die Monarchie bedurfte der Speisung durch 
reiche Finanzen; diese ließen sich seit dem 18. Jahrhundert 
auf der herkömmlichen naturalwirtschaftlichen Grundlage des 
Bodenbesitzes, nachdem sie einmal verloren gegangen waren, 
nicht wieder herstellen; die geldwirtschaftliche Entwicklung der 
Finanzen aber in direkter Steuer und indirekten Abgaben 
bom Verkehr wie aus anderen Quellen hatten Städte und Terri⸗ 
torien an sich gerissen. So war es klar, daß sie auch zu 
Sitzen der fortschreitenden Entwicklung der Souveränität werden 
mußten und nicht das Reich. Insbesondere galt das, nach der 
Niederlage der Städte im Kampfe mit ihnen, von den Terri— 
torien. Und so ist denn die Entwicklung der sogenannten 
absoluten Monarchie, der repräsentativen Staatsform primi⸗ 
tiver Geldwirtschaften, auf deutschem Boden nicht mehr im 
Anschlusse an das Reich, sondern im Beringe der Territorien 
erfolgt: hier erblühte im 16. Jahrhundert der patriarchalische 
Absolutismus, hier fand sich im 17. Jahrhundert die Nach— 
ahmung des französischen Absolutismus ein, hier war die 
Keimstatte des aufgeklärten Absolutismus des 18. Jahr⸗ 
hunderts. 
Konnte nun aber der Kaiser gegenüber diesen sich neu— 
bildenden Souveränitäten so einfach abdanken? Es blieb ihm 
nichts übrig, als sie zuzulassen, ja ihre direkt verfassungs—
	        
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