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4. Die Überleitung der Güter an die Verbraucher
zeschieht in der Naturalwirtschaft durch unmittelbare
Zuweisung an die zu Versorgenden und- durch Verrechnung
der leitenden Stellen, hilfsweise unter Anwendung eines
allgemeinen Umtauschmittels. Wie oben angedeutet, ist es
gleichgültig, welche Art- und Mengeneinheit die rechnerische
Grundlage der gesellschaftlichen Taxfestsetzung bildet, da sie hier
lediglich eine Ausdrucksfunktion ausübt. Von ebenso unterge-
ordneter Bedeutung ist es für eine mit Sozialtaxen arbeitende
Wirtschaftsordnung, ob der durch die Taxfestsetzung geregelte
„Zwischenstoffwechsel“ (Schäffle) des Wirtschaftskörpers mit
oder ohne Heranziehung eines allgemeinen Umtauschmittels,
mit oder ohne Veranstaltung von Zahlungen bewältigt
werden kann.
a) In weitgehendem Maße werden die dem einzelnen Genossen
nach dem gesellschaftlichen Versorgungsplane zustehenden Güter
‘hm. unmittelbar zugewiesen werden können, wobei Buchun-
gen über die gesellschaftlichen Leistungen und die Gegenleistungen
der Wirtschaftsleitung zur Kontrolle dienen, Dieses Verfahren
wird zurzeit in Rußland angewandt, und auch in Österreich und
Deutschland sind neuestens Anregungen zu einer solchen Natural-
antlohnung gegeben worden,
Aus Rußland berichtet Eisenber ger im März 1920: „Auf
dem Gebiete der Industrie hat sich gleichtalls die sozialistische Umwertung
aller Werte vollzogen. Nach Industrieverbänden geschieden, hat die Auf-
saugung großer und kleiner Unternehmen eines Berufszweiges durch Zentral-
verwaltungen stattgefunden. Unter unmittelbarer Anlehnung an die Gewerk-
schaften und in Befolgung der Weisungen des Wirtschaftsrats regeln „‚Zentro-
metall‘, „Zentroleder‘, „‚Zentrotextil‘, „Zentrogummi‘‘ usw. die Erfassung
und Anfuhr des Rohmaterials an die Verarbeitungsstellen, überwachen dessen
jachgemäße Ausgabe an die einschlägigen Betriebe, kontrollieren und regi-
strieren die Produktion und leiten die Fertigfabrikate weiter an die Konsum-
zenossenschaften, deren Aufgabe in der Verteilung besteht. Die Mitglicd-
schaft der Werktätigen in den Konsumgenossenschatten ist obligatorisch.
Zur Erleichterung des Absatzes sind den Fabriken eigene Konsumfilialen ange-
zliedert. Die Buchhaltung sämtlicher Genossenschaften erstreckt sich auf die
Führung von Personenkonti, deren Abschluß regelrecht zum Löhnungsappell
srfolgt, wobei die Sollposten zur Eintragung in das Arbeitsbuch des Kon-
zumenten gelangen, der es seiner Fabriksleitung zwecks Erhebung des nach
Abzug seiner Warenschuld verbleibenden Lohnes vorweist. Befindet sich
also der Arbeiter im Besitz irgendeiner Anweisung für den Ankauf von Lebens-
mitteln, Schuhen, Wäsche, Kleidern, Möbeln und dergleichen, so tritt an
Zahlungsstatt ein entsprechender Eintrag unter Preisvermerk in sein Arbeits-
buch, während seine Arbeitsstelle die Kosten bei der Lohnauskehrung in An-