Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 198
lebte in der preußischen Armee doch noch einmal der alte
aggressive Geist der friderizianischen Tage auf, und so sehr
man in manchen Offizierskreisen leichtsinnig dem Kampfe ent—
gegenjubelte und so pedantisch man ihn in anderen nach den
Regeln einer erstorbenen Kriegskunst vorbereitete: man beschloß
doch, Napoleon angriffsweise entgegenzugehen. Und so brach
denn das Heer unter der Führung des alten Herzogs von
Braunschweig auf; durch Thüringen wollte es Süddeutschland
gewinnen.
Freilich: es war kein Volksauszug. Selbst in Preußen
nicht, geschweige denn in der Nation zeigte sich ein Verständnis
für den Ernst des Kampfes; wie von fremden Ereignissen jen⸗—
seits der Grenzen, in dem kühl referierenden Tone des Un—
beteiligten, berichtet die gleichzeitige Presse. Was Wunder,
daß unter diesen Umständen auch die Armee nicht energisch
vorwärts gelangte. Noch weit nördlich der Höhenwege des
Thüringer Waldgebirges wurde sie von Napoleon erfaßt und
in einem einzigen furchtbaren Anprall besiegt.
Napoleon hatte wie in der auswärtigen Diplomatie so
auch in der Behandlung der innerdeutschen und der mili⸗
tärischen Dinge den Feldzug sorgfältiger als manchen anderen
vorbereitet. Er sah in der Besiegung Preußens gleichsam das
Meisterstück seines Lebens und seiner Absichten. Denn hier
stand Militärmonarchie gegen Militärmonarchie; es war der
Kriegerstaat Friedrichs des Großen, den es zu töten galt. Darum
nahte der Kaiser den deutschen Fürsten mit allen Uneinigkeits⸗
lockungen der alten französischen Politik, wenn auch in neuen
Formeln: wo früher von der Libertät der Reichsstände ge—
sprochen worden war, da wurde jetzt von der Unabhängigkeit
europäischer Souveräne geredet; und im Hintergrunde lauerten
funkelnde Versprechen neuer Würdezeichen und Titel. Selbst—
verständlich war dabei, um jedermann zu gewinnen, auch
das Schicksal der Nation nicht vergessen: ihre Einheit und
Größe sollte durch Teilung in legitime Herrschaften gesichert
werden.
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.