Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 7
aber dabei eine Individuensumme in dem gemeinten Sinne
nur kraft einer Fiktion als eine wirkliche Einheit gesetzt
werden konnte, so kam von den beiden Alternativen im
Grunde nur die erste in Betracht. Das aber hieß Ein—
verleibung des Staates in den Herrscher. Gegenüber dieser
Auffassung hatte nun die jungsubjektivistische Zeit ihre gänz⸗
lich anders geartete Anschauung auszubauen und zur Geltung
zu bringen. Und da war im Grunde das erste, daß aus der
Tatsache, daß die Menschen nicht mehr als mechanisch und
soliert, sondern als untereinander verbunden und organisierbar
angesehen wurden, wieder ein anschaulicher und lebendiger
Begriff der Gesellschaft gewonnen werden mußte. Geschah
dies, so ergab sich der Staat sehr leicht und einfach als oberste
Gesellschaftsform, als die Gesellschaft, die alle anderen Gesell⸗
schaften und alle Individuen in sich schließt: als ein Ganzes
tätiger Kräfte und insofern als eine Persönlichkeit, ein Orga—
nismus. Und hieraus mußte dann alsbald eine ganz andere
Frage als die nach der Souveränität, die während des indi⸗
oidualistischen Zeitalters im Mittelpunkte aller Erörterungen
gestanden hatte, für die Staatsauffassung von zentraler Be—
deutung werden: nämlich die nach der gegenseitigen Abgrenzung
der innerhalb des Staatslebens verlaufenden Kräftekomplexe
der Genossenschaften wie der Individuen. Demgemäß sind
die Anfänge der neuen subjektivistischen Staatslehre da zu
suchen, wo diese Probleme zuerst aufgeworfen und gefördert
wurden.
Von diesem Gesichtspunkte her ergibt nun eine Sondierung
der Tatsachen, daß die deutsche Wissenschaft diese Probleme wohl
gesehen und auch anfangs behandelt hat; bei Wolff z. B. finden
sich entsprechende Ausführungen, und Spuren führen ständig
weiter bis auf Wilhelm von Humboldt und desfen „Ideen zu
einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu
bestimmen“. Allein daß die hier auftauchenden Fragen in der
Diskussion und Ideenbildung alsbald eine Mittelpunktsstellung
eingenommen hätten oder daß sie gar in ihren Konsequenzen,
wie der Frage nach irgendeiner womöglich bereits subjektivistisch