Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 2338
der Verbesserung der Viehschläge usp. Waren diese Fort—
schritte noch mit Gemengelage, Flurzwang, Dreifelderwirtschaft,
mit der alten Allmendewirtschaft überhaupt, ja dem Begriffe
des Gemeineigens auch nur am Walde verträglich? Alles
schien auf ihre Liquidation hinzudrängen: und so ist es
charakteristisch, daß diese ältesten Bindungen auch diejenigen
waren, die am frühesten angegriffen wurden und, wenn auch
sehr langsam und darum völlig zumeist erst gegen Schluß der
gesamten agrarischen Liquidation, der elementarsten, technischen
Fortbildung des neuen Wirtschaftslebens zum Opfer fielen.
Aber auch die sozialen und staatlichen Bindungen höherer
Art ließen sich bei fortschreitendem Wirtschaftsleben nicht
halten; und schon die innere Entwicklung des Bürgertums zu
den Anfängen stärkerer und freierer Wirtschaft des Unter⸗
nehmens, wie sie bereits im Verlaufe des 18. Jahrhunderts
eintrat, enthielt innerlich gegen sie einen schlechthin entscheiden⸗
den Protest. Denn wie sollte Gebundenheit der Personen und
der wirtschaftlichen Güter, insbesondere des Grundes und
Bodens, mit ihnen auf die Dauer vereinbar sein? Gebunden⸗
heit der Personen bedingte mangelnde Auswahl an Arbeits⸗
—E— bloß der
Leibeigenschaft, nein auch des noch so abgeschwächten Grund⸗
holdentums, ja jedes dauernd konstituierten persönlichen Dienstes
mußte Losung des wirtschaftlichen Fortschrittes sein. Und da
ein Wirtschaftsleben der Unternehmung selbst schon in seinen
Anfängen kaum ohne Gewerbefreiheit, Handelsfreiheit und
Berufsfreiheit bestehen kann, diese aber die Freiheit des Ver—
kehrs mit Grund und Boden ebenso nach sich ziehen als vor—
aussetzen: so war klar, daß das beginnende neue ökonomische
Zeitalter auch gegen jede erbliche Belastung und Gebunden—
heit des Bodens und damit für Aufhebung aller Reste und
Folgeerscheinungen der mittelalterlichen Entwicklung finanzieller
Hoheitsrechte, der Grundherrschaft mithin, der Rentenherr⸗
schaft, der Erbzinsherrschaft, der Gutsherrschaft — kurz für
den Umsturz fast aller bestehenden ländlichen Verhältnisse ein—
treten mußte.