Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 2438 
Diese aber zu liquidieren oder wenigstens geldwirtschaftlich 
zu regulieren ist dann ein schon früh einsetzendes Bestreben der 
Kurfürsten gewesen, wenn es sich auch zunächst, wie fast überall, 
auf die eigenen und direkten Untertanen beschränkt sah: schon 
Ende des 17. Jahrhunderts hat man für sie die Fronleistungen 
in Geldabgaben umzuwandeln versucht. Allein die Maßregel 
blieb ebenso erfolglos wie ein um fast ein Jahrhundert später 
ergehendes Angebot Karl Theodors vom Jahre 1779 an die 
kurfürstlichen Bauern, wonach die sogenannten Laudemien, 
Abgaben bei Besitzveränderung, in einen unveränderlichen 
jährlichen Kanon umgebildet und die schlechteren Besitzrechte in 
Erbrecht verwandelt werden sollten. Und selbst ein ähnlicher 
Versuch noch vom Jahre 1803, die Grundholden der damals 
durch Säkularisation an den Staat gelangten Klöster zur Ab⸗ 
lösung des für sie bestehenden Obereigentums und zur Er⸗ 
langung starken Besitzrechts zu veranlassen, verlief ergebnislos. 
Die Bauern sahen bei Maßregeln dieser Art keinen materiellen 
Nutzen; für Gesichtspunkte anderer Art waren sie nicht zu— 
gänglich; und die Beamtenschaft tat zu wenig, um sie zu be— 
lehren. 
Auch der Einfluß der französischen Gesetzgebung wirkte in 
Bayern noch nicht eigentlich durchschlagend. Er verquickte sich 
hier mit dem Erlaß der Verfassung des Jahres 18082. Da 
wurde allerdings zunächst in der Verfassung selbst jede Art 
von Leibeigenschaft aufgehoben. Außerdem machte ein Edikt 
des Jahres 1808 alle ungemessenen Dienste zu gemessenen und 
erklärte alle Grundrenten bei Einverständnis von Empfänger 
und Zahler hierüber für ablösbar. Es war gewiß grundsätz⸗ 
lich viel. Allein praktisch erreicht wurde damit wenig; die 
Zahl der Ablösungen insbesondere blieb gering. Und die ganze 
erste Hälfte des 19. Jahrhunderts hindurch ging die Praxis 
über diese matten Versuche kaum hinaus. 
Konnte man sich da wundern, wenn es im Jahre 1848 
zu schweren agrarischen Unruhen kam? Und nun mußte man 
1 S,. oben S. 165 f., 216.
	        
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