Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 247
hatte die Nachbarn zusammengeschlossen zu Recht und Frommen
eines jeden und aller.
Noch mehr: über diesem Leben des Dorfes und der Dörfer
hatten sich allenthalben Territorialgewalten sehr moderner, sehr
durchgreifender und darum für die Bauern günstiger Art ent⸗
wickelt: in der Verwaltung war es gelungen, den reinen
Amtsbegriff für die Lokalbeamten durchzuführen und der Zen⸗
trale Schwung zu verleihen; im Heerwesen hatte sich auf
Grund von Dienstlehen und Burglehen eine Kriegsverfassung
gebildet, die zugleich der Friedenswahrung, dem territorialen
Polizeidienste gerecht wurde. Und war es ein Unglück, wenn
die militärischen Dienstlehen in den Dörfern zerstreut lagen?
Wenn der Ritter neben dem Bauern saß mit seinem Vier⸗ bis
Sechshufengut, sei es in Gemengelage, sei es abgeteilt, sei es
in einem für sich gelegenen Vorwerk? Eine frohe Zukunft
aller schien gesichert.
Dennoch verlief die Entwicklung gänzlich gegen solche Er⸗
wartungen.
Vom Standpunkte heutiger kolonialer Erfahrungen aus
hätten sich freilich von vornherein einige Bedenken äußern
lassen. Die Lebensformen, die aus dem Mutterlande über⸗
tragen worden waren, waren durchweg Formen des Über⸗
ganges aus naturalwirtschaftlichen in früh geldwirtschaftliche
Zeiten. Konnten nun diese Formen auf kolonialem Boden
erhalten und das hieß rasch und kräftig fortentwickelt werden?
Offenbar nur dann, wenn sich die Anfänge der Geldwirtschaft
auf diesem Boden ebenso intensiv und rasch ausgestalten ließen
wie im Mutterlande.
Aber eben dies war nicht der Fall. Gewiß gab es in
der entscheidenden Zeit, im 14. und 15. Jahrhundert, auf
kolonialem Boden hier und da große geldwirtschaftliche Er⸗
scheinungen: die Hanse, die Wirts chaftsorganisation des Deutschen
Ordens. Allein im ganzen waren diese Erscheinungen auf das
Gestade der Ostsee beschränkt und ihrer Natur nach auch auf
dieses angewiesen. Im übrigen fehlten starke geldwirtschaftliche
Anregungen; man fiel schon im 14. und 15. Jahrhundert im