Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 247 
hatte die Nachbarn zusammengeschlossen zu Recht und Frommen 
eines jeden und aller. 
Noch mehr: über diesem Leben des Dorfes und der Dörfer 
hatten sich allenthalben Territorialgewalten sehr moderner, sehr 
durchgreifender und darum für die Bauern günstiger Art ent⸗ 
wickelt: in der Verwaltung war es gelungen, den reinen 
Amtsbegriff für die Lokalbeamten durchzuführen und der Zen⸗ 
trale Schwung zu verleihen; im Heerwesen hatte sich auf 
Grund von Dienstlehen und Burglehen eine Kriegsverfassung 
gebildet, die zugleich der Friedenswahrung, dem territorialen 
Polizeidienste gerecht wurde. Und war es ein Unglück, wenn 
die militärischen Dienstlehen in den Dörfern zerstreut lagen? 
Wenn der Ritter neben dem Bauern saß mit seinem Vier⸗ bis 
Sechshufengut, sei es in Gemengelage, sei es abgeteilt, sei es 
in einem für sich gelegenen Vorwerk? Eine frohe Zukunft 
aller schien gesichert. 
Dennoch verlief die Entwicklung gänzlich gegen solche Er⸗ 
wartungen. 
Vom Standpunkte heutiger kolonialer Erfahrungen aus 
hätten sich freilich von vornherein einige Bedenken äußern 
lassen. Die Lebensformen, die aus dem Mutterlande über⸗ 
tragen worden waren, waren durchweg Formen des Über⸗ 
ganges aus naturalwirtschaftlichen in früh geldwirtschaftliche 
Zeiten. Konnten nun diese Formen auf kolonialem Boden 
erhalten und das hieß rasch und kräftig fortentwickelt werden? 
Offenbar nur dann, wenn sich die Anfänge der Geldwirtschaft 
auf diesem Boden ebenso intensiv und rasch ausgestalten ließen 
wie im Mutterlande. 
Aber eben dies war nicht der Fall. Gewiß gab es in 
der entscheidenden Zeit, im 14. und 15. Jahrhundert, auf 
kolonialem Boden hier und da große geldwirtschaftliche Er⸗ 
scheinungen: die Hanse, die Wirts chaftsorganisation des Deutschen 
Ordens. Allein im ganzen waren diese Erscheinungen auf das 
Gestade der Ostsee beschränkt und ihrer Natur nach auch auf 
dieses angewiesen. Im übrigen fehlten starke geldwirtschaftliche 
Anregungen; man fiel schon im 14. und 15. Jahrhundert im
	        
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