286 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
ein freier vierter Stand ländlicher Arbeiter geschaffen, dessen
Dasein dann erst die Möglichkeit gänzlich kapitalistischer Um—
formung der alten Gutsherrschaft brachte!. Sozial aber ent⸗
stand auf diese Weise die führende Schicht des preußischen
Junkertums im 19. Jahrhundert vom einfachen Ritterguts⸗
besitzer bis hinauf zu dem hohen Adligen, der sich des Besitzes
von zahlreichen Rittergütern, daneben auch von Fabriken und
Bergwerken rühmt, dem Magnaten etwa des fruchtbaren
Schlesiens. Es ist eine Schicht, die ihr soziales Ansehen zwar
auch heute noch vielfach aus anderen als Wirtschaftsmotiven der
Unternehmung ableitet: aus dem herkömmlichen Besitze zahl⸗
reicher Klienten und der Unterhaltung vieler Beamten wie
einem oft noch nicht unbedeutenden Hofwesen, aus Patronaten
über Schulen und Kirchen, endlich aus altererbter Autorität
in gewissen Landstrichen, wo sie heimisch ist, überhaupt. Allein
neben alledem hat doch das Moment des agrarischen Unter⸗
nehmertums auf der Basis der alten Gutsherrschaft eine
immer größere Rolle zu spielen begonnen, wenn es auch
schwerlich noch die reichsten Einnahmen innerhalb des Staates
gewährleistet und darum durch Ausbeutung zunächst bürger—
licher Wirtschaftsformen der Unternehmung ergänzt werden
mußte; und die fideikommissarische Durchbildung des Grund⸗
besitzes, somit seine Freiheit von gewissen drückenden Real—⸗
schulden, den Restkaufgeldern und den Erbanteilen abzufinden—
der Familienmitglieder z. B., hat dazu beigetragen, es durchaus
in den Mittelpunkt der finanziellen Fundamentierung der heute
herrschenden Adelsklassen zu schieben.
Es ist eine soziale Bewegung und ein soziales und poli—
tisches Ergebnis, die beide nicht möglich gewesen wären, hätten
sie nicht einer tiefen Richtungslinie der Entwicklung entsprochen.
Das Besondere war nur, daß diese nicht durchaus den Inter⸗
essen und selbst dem Denken der adligen Kreise des Nordostens
vdarallel lief. Denn diese Kreise handelten in der Entwicklung
Das Genauere vergleiche man in dem Ergänzungsband II, 1 (Zur
üngsten deutschen Vergangenheit), S. 340 f.