Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 31
vielmehr: weil die soziale Entwicklung äußerst zersplittert in
tausend Autonomien verlaufen war, war sie nicht fähig ge⸗—
wesen, auf die obersten Kreise der politischen Gewalt stetig
und organisiert einzuwirken, und so hatte in dieser Zeit der
Treueid der Lehnsverfassung den einzelnen Untertan individuell
an die Krone gebunden, ohne daß zu seiner Sicherung vor
dieser Krone irgendwelche wahrhaft starke Organe aus dem
Lehnswesen heraus geschaffen gewesen wären; und erst die
Übergangsstaaten zur Neuzeit, die Territorien, erschienen in
den Ständen mit solchen, übrigens vom Standpunkte dieser
Betrachtungsweise aus gesehen auch noch unvollkommenen
Organen ausgestattet.
Es war ein Zusammenhang, an den die Entwicklung der
absoluten Monarchie anknüpfen konnte, wenn sie, zugleich einem
tiefsten Zuge des individualistischen Zeitalters entsprechend, das
Verhältnis der regierenden Gewalt zum Volke ohne jede Be—
rücksichtigung eines etwaigen Einflusses der sich abwandelnden
sozialen Entwicklung rein als das des Monarchen zu jedem
einzelnen Untertan auffaßte. Denn das war das Charakte⸗
ristische jeder Staatstheorie des 16. bis 18. Jahrhunderts wie
jeder Regierungspraxis derselben Zeiten. Es bedeutete natur—
lich die Verpersönlichung, die Individualisierung des Staats⸗
wesens auf den Herrscher, und somit, nach der Anschauung
unserer Zeit, Unfähigkeit zu eigentlicher Verfassungsbildung:
in der Tat hat es ja nicht einmal die besondere neue Form
des Christentums dieser Zeit wenigstens in ihrer speziell
deutschen Ausbildung, im Luthertum, zu einer eigentlichen Ver⸗
fassungsbildung gebracht.
Stellen wir uns aber auf den Standpunkt der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts, so ergab sich aus alledem eine
große Freiheit der aufgeklärten Monarchie, der von ferne
heranbrausenden neuen Entwicklung des Subjektivismus ent⸗
gegenzukommen. Sie konnte, so schien es, allen seinen
geistigen Forderungen gerecht werden, sie konnte sogar seine
primitiven altruistischen Neigungen aufnehmen: sie konnte ihm
folgen auf den Gebieten der Pflege der Kunst und des