Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 33
bestimmende Moment heraus: und damit eben die Handhabe
zu jener Summe von Vorschriften, Regeln und Rechssitten,
mit denen der Absolutismus die soziale Entwicklung in seinem
Sinne zu firieren und damit als Faktor politischer Betätigung
auszuscheiden gewohnt war. Wie konnle also unter diesen
Umständen Förderung reinen Bürgerglückes im umfassenden
Sinne des Wortes von einem Monarchen des 18. Jahr⸗
hunderts ohne revolutionären Hintergrund des Denkens ver⸗
langt werden?
Aber nicht in dieser fast kontradiktorisch zugespitzten Rein—
heit stießen die Gegensätze in der zweiten Hälfte des 18. Jahr⸗
hunderts aufeinander. Unendlich weit schien sich das Gebiet
der Übergänge zu dehnen; in der Förderung nicht so sehr
der wurzelhaften Erscheinungen wie schon der Blüten und
ersten Früchte des Subjektivismus reichten eben die nach per⸗
sönlicher Bedeutung wie Machtstellung ihrer Staaten ersten
Fürsten dem Subjektivismus die Hand: und es kann als sym⸗
bolisch in dieser Hinsicht betrachtet werden, daß Friedrich der
Große wie Joseph II. in ihrem persönlichen Leben vielfach von
bürgerlich einfacher Haltung gewesen sind.
Die Nation aber, das Publikum, war durchaus von dem
zuten Willen wie von der Fähigkeit dieser und vieler anderer
Fürsten, zu helfen, überzeugt. Mochte es auch manche
Despoten geben, immer wieder schlug doch der im tiefsten
monarchische Sinn der Nation durch. Als in Leipzig in den
sechziger Jahren eine Pantomime „Der von seinen Unter⸗
tanen getrennte Regent“ gegeben wurde, konnte ein Bericht⸗
erstatter den Inhalt mit folgenden Worten schildern: „Ich
entdeckte, wie sich, in Ansehung des Regenten, Unruhe, Mit⸗
leiden, Unzufriedenheit, Sehnsucht und andere Leidenschaften
in seiner Brust regten. Ich erblickte Unterthanen, welche
schmachtend demjenigen Tage entgegensahen, da sie ihren
Landesvater wieder bei sich erblicken und ihm mit einem freu⸗
digen Zuruf begegnen könnten,
Und was glaubte man nicht alles von den Fürsten
erwarten zu dürfen. Es ist noch wenig, wenn Gleim einmal
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.