Object: Finanzwissenschaft

D. V. Abschnitt. Einkommensteuer. 
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Steuerkräften große Disparitäten aufweisen können; f) infolge jener 
Eigenschaft, daß die Einkommensteuer sich enge an das Einkommen 
hält besitzt dieselbe große Elastizität und wird nicht so drückend 
empfunden, wie in gewissen Fällen die steifen, immobilen Ertrags 
steuern; g) sie hat den Vorteil, mit dem Steigen oder Fallen des 
Nationaleinkommens automatisch zu steigen oder zu fallen; h) die 
Einkommensteuer fällt namentlich auf die großen und mittleren 
Einkommen und bildet demgemäß ein Gegengewicht gegen die Ver 
zehrungssteuern, welche mehr die unteren Klassen drücken; i) als 
Ergänzungssteuer mildert sie in ausgleichender Weise die durch die 
anderen Steuern verursachten Ungleichheiten; k) sie bildet eine 
Reservesteuer in Zeiten schwerer Bedrängnis und großer Bedürfnisse, 
in welchen Zeiten der Staat mittels derselben ohne große Unzu 
kömmlichkeiten außerordentliche Bedürfnisse zu befriedigen vermag, 
wie dies in England seit lange und zuletzt wieder im Weltkriege 
geschah. 
3. Der größte Einwurf, der gegen die Einkommensteuer erhoben 
wird, besteht darin, daß dieselbe ohne empfindliche Einmischung 
in die privaten Verhältnisse der Individuen kaum durchzuführen,, 
beziehungsweise zu sichern ist. Die Steuersubjekte sind genötigt, 
Einblick in ihre diskretesten Verhältnisse zu bieten und sind stets 
der Versuchung ausgesetzt, falsche Fassionen zu geben. Die ver 
schiedene Gewissenhaftigkeit der Steuerbekenntnisse führt zu 
großen Ungleichheiten; während z. B. die Größe der fixen Bezüge 
und Gehälter bis auf den Heller bekannt ist, sind dagegen andere 
Einkommen nur schwer zu eruieren. Die hieraus sich ergebende 
ungleiche Verteilung der Steuerlast kann in der Tat zur Folge 
haben, was als eine Gefahr der Einkommensteuer hingestellt wird, 
daß sie zur Steuer der Naiven und Ehrlichen wird, den Schlauen, 
und Unehrlichen dagegen eine Prämie geboten wird. Die Ein 
kommensteuer würde demnach demoralisierend wirken. Es läßt 
sich nicht leugnen, daß diese Gefahren bestehen, woraus folgt, daß 
die Einkommensteuer bloß bei bereits erstarktem staatlichen Selbst 
bewußtsein, größerer Wohlhabenheit, verhältnismäßig milder Be 
steuerung und präzis wirkender Steuerverwaltung durchführbar ist.. 
Auch unter solchen Verhältnissen werden sich im Anfang die be 
zeichneten Übel einstellen, mit der Zeit aber werden sie, wie die 
Erfahrung zeigt, sich auf ein rationelles Minimum reduzieren. 
4. Auch der Einwendung begegnen wir, daß die Einkommen 
steuer nur geringes finanzielles Ergebnis bietet. Da nämlich bei 
der Einkommensteuer die kleinsten Einkommen steuerfrei bleiben 
sollen, diese aber den größten Teil des Nationaleinkommens bilden,.
	        
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