36 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
Antike und einige französische Sondereinflüsse, insbesondere der
des Téléͤmaque, gewirkt haben.
Schon Pufendorf hatte die moralische Betrachtungsweise,
die dem deutschen patriarchalischen Absolutismus eigen war,
mit der Lehre vom Urvertrage zu verschmelzen gesucht. Aber
erst bei Thomasius zeigte sich die Verbindung, unter Über—⸗
wiegen der moralischen Seite, vollzogen: so daß die Staats⸗
theorie bei ihm der Hauptsache nach als eine Pflichtenlehre
des Menschen als Gliedes der Gesellschaft, und zwar des
Untertanen und des Herrschers erschien. Dabei war aber
schon in seiner Lehre das einigende Element nicht ein eigent⸗
lich triebmäßig altruistisches, Vaterlandsliebe etwa oder Staats⸗
gefühl, fondern, korrekt individualistisch, ein intellektuelles: die
„vernünftige Liebe“ der Menschen zueinander. Es war eine
Auffassung, deren Einzelheiten dann Wolff zu einem System
ausbauen konnte, ohne daß ihn seine Abhängigkeit von der
Ethik Leibnizens daran gehindert hätte; denn auch diese Ethik
kannte noch keinen Altruismus und demgemäß kein Gemein⸗
schaftsgefühl, keine wirkende sozialpsychische Kraft, keine mora—
lischen Werte der menschheitlichen Entwicklung und also auch
keine Philosophie der Geschichte: auch ihr Prinzip war noch
das Vollkommenheitsideal der eigenen Person in der Glück—
seligkeit. Von diesem Standpunkte aus hat dann Wolff die
Naturrechtslehre in eine volle Pflichtenlehre der menschlichen
Gesellschaft umgebaut; klein und kleinlich, ohne Schwung: aber
um so eindringlicher für die Zeitgenossen.
Friedrichs früheste Anschauungen erscheinen von dieser
Lehre getragen. So hielt er wohl an der Vertragstheorie des
Naturrechts fest. Aber viel wichtiger war ihm, daß der
Herrscher der gerechteste der Menschen sein müsse, um sie zu
beherrschen, der beste, um ihr Vater zu sein, der menschlichste,
um mit ihrem Unglück Mitleid zu haben und sie zu erquicken,
der kräftigste, um sie gegen ihre Feinde zu verteidigen, und
der weiseste, um sie nicht in verderbliche Kriege zu verstricken.
Und weiter erschien ihm, wie denn schon bei Wolff die aus—
wärtigen Pflichten des Fürsten sehr zurücktraten, als erster