Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 53
Lobredner seiner Tätigkeit. Jedenfalls aber war man in
seinen Sympathien für die unteren Schichten viel mehr einig
als in der Antipathie gegen die oberen. Und hier war es
vor allem der Bauer, dieses „Lasttier der menschlichen Gesell⸗
schaft', dessen Verhältnisse nach Anschauung der Zeit einer
Besserung dringend bedurften. So hatten schon Empfindsam⸗
keit und Sturm und Drang gelegentlich gefühlt; — jetzt aber
traten solche Forderungen viel häufiger und stürmischer auf
und belebten und verschärften sich noch durch das Eindringen
des Physiokratismus. So hat z. B. der Badener Reinhard
schon von einer idealen Volkswirtschaft geträumt, in der auf
dem Lande Freiheit der Person und des Eigens und —
Stallfütterung herrsche, auf daß der Name des Bauern ge—
achtet sei.
Indes, schritt man solch greifbareren Idealen zu, so kam
es darauf an, sie auch bald einzuführen. Und hier geriet
man doch immer wieder mit dem bestehenden Staate in nähere
Beziehungen.
Da war es denn an erster Stelle von guter Vorbedeutung,
daß bei Herrschenden wie bei Untertanen die Vorstellung von der
Ausdehnung und der Leistungsfähigkeit der Staatsgewalt gleich
groß war. Auf geistigem Gebiete forderte man dabei gleichwohl
einstweilen nur Freiheit des Individuums und daher Preßfreiheit
und Toleranz; im übrigen dagegen stimmte man, bei richtiger
inhaltlicher Begrenzung der staatlichen Tätigkeit, noch dem Worte
Justis zu: „Der Fürst ist der Schöpfer seines Staates; er kann
darin bilden und hervorbringen, was er will, wenn der nur die
richtigen Maßregeln ergreift.“ Darum verlangte z. B.
Schubart, der Freiheitsschwärmer von Hohenasperg, nicht bloß
staatliche Reglementierung des Gewerbes, sondern auch Witwen⸗
unterstützung, ja Bestimmung des Berufs der jungen Leute
durch den Staat, insbesondere staatliche Auslese für das ge—
lehrte Studium. Und in dieser Forderung begegnete er sich
mit einer großen Anzahl von Politikern; auch Schlözer hat
dem Staate verwandte Rechte zugesprochen, sobald in irgend⸗
einer Provinz einzelne Berufe unzureichend vertreten seien;