Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 53 
Lobredner seiner Tätigkeit. Jedenfalls aber war man in 
seinen Sympathien für die unteren Schichten viel mehr einig 
als in der Antipathie gegen die oberen. Und hier war es 
vor allem der Bauer, dieses „Lasttier der menschlichen Gesell⸗ 
schaft', dessen Verhältnisse nach Anschauung der Zeit einer 
Besserung dringend bedurften. So hatten schon Empfindsam⸗ 
keit und Sturm und Drang gelegentlich gefühlt; — jetzt aber 
traten solche Forderungen viel häufiger und stürmischer auf 
und belebten und verschärften sich noch durch das Eindringen 
des Physiokratismus. So hat z. B. der Badener Reinhard 
schon von einer idealen Volkswirtschaft geträumt, in der auf 
dem Lande Freiheit der Person und des Eigens und — 
Stallfütterung herrsche, auf daß der Name des Bauern ge— 
achtet sei. 
Indes, schritt man solch greifbareren Idealen zu, so kam 
es darauf an, sie auch bald einzuführen. Und hier geriet 
man doch immer wieder mit dem bestehenden Staate in nähere 
Beziehungen. 
Da war es denn an erster Stelle von guter Vorbedeutung, 
daß bei Herrschenden wie bei Untertanen die Vorstellung von der 
Ausdehnung und der Leistungsfähigkeit der Staatsgewalt gleich 
groß war. Auf geistigem Gebiete forderte man dabei gleichwohl 
einstweilen nur Freiheit des Individuums und daher Preßfreiheit 
und Toleranz; im übrigen dagegen stimmte man, bei richtiger 
inhaltlicher Begrenzung der staatlichen Tätigkeit, noch dem Worte 
Justis zu: „Der Fürst ist der Schöpfer seines Staates; er kann 
darin bilden und hervorbringen, was er will, wenn der nur die 
richtigen Maßregeln ergreift.“ Darum verlangte z. B. 
Schubart, der Freiheitsschwärmer von Hohenasperg, nicht bloß 
staatliche Reglementierung des Gewerbes, sondern auch Witwen⸗ 
unterstützung, ja Bestimmung des Berufs der jungen Leute 
durch den Staat, insbesondere staatliche Auslese für das ge— 
lehrte Studium. Und in dieser Forderung begegnete er sich 
mit einer großen Anzahl von Politikern; auch Schlözer hat 
dem Staate verwandte Rechte zugesprochen, sobald in irgend⸗ 
einer Provinz einzelne Berufe unzureichend vertreten seien;
	        
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