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Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
Dies war nun die Linie, auf der die Entwicklung unter
Joseph II. in reißendem Fortschritte weiter verlief. Denn
dieser Herrscher, ein Sohn der Übergangszeit, war in seinen
Idealen schon verhältnismäßig subjektivistisch und verband
gleichwohl mit ihnen, unruhig und stetig aus seinem Innern
her gedrängt wie nach außen drängend, den praktischen Radi—
kalismus des rationalistischen Denkens.
Gerade gegen die bestehende soziale Schichtung, den
Grundpfeiler also des Absolutismus, ist Joseph II. an erster
Stelle vorgegangen. Dieser Absicht diente schon bei ihm
weit mehr als bei Friedrich dem Großen die Verwirklichung
der Ideale des Gesetzesstaates in der Durchführung einer
Kodifikation des gemeinen Rechtes, in der Entwicklung eines
Strafrechts, das soziale Uuterschiede nicht kannte, und in der
Durchbildung einer entsprechenden Gerichtsverfassung. Ge—
waltige Anfänge auf diesem Gebiete gingen freilich auch hier
schon auf Maria Theresia zurück; wir haben sie früher kennen
gelernt!. Indes so sehr das Bürgerliche Gesetzbuch vom Jahre
1811 der Theresianischen Zeit seinen Ursprung und auch bis
zu einem gewissen Grade noch seinen Geist verdankte, so sehr
müssen doch die allgemeine Gerichtsordnung und das Straf—
recht als josephinisch betrachtet werden. Für die Gerichts—
ordnung von 1781 ist es bezeichnend, daß sie erst durch die
Zivilprozeßgesetze des Jahres 1895 abgelöst worden ist: so sehr
entsprach sie dem Geiste der neuen Zeit. Das Strafgesetz
Josephs II. freilich, das die wenigstens für Böhmen schon in
Kraft gesetzte Theresiana von 1770 abzulösen bestimmt war,
erwies sich bald als unhaltbar. Denn es war eines der
charakteristischsten Gesetzesprodukte der Zeit, da es nicht nur in
den allgemeinen kriminalistischen Anschauungen des Frühsubjek—
tivismus fundiert war, von denen aus es z. B. die vornehm—
lich von Zeiller von Sonnenfels vertretene Unterscheidung krimi⸗
nellen und polizeilichen Anrechts anerkannte, sondern außerdem
auch noch einer besonderen, ganz radikalen Abschreckungstheorie
1S. Band VII, 2, S. 758.