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Schenkung des Freiherrn v. Kokt Witz (1836) von 5000 Thlr. ; ein 
Vermächtnis; von Jakob Leiser Plock (t 1842) und seiner Ehegattin 
Jette geb. Basch (t 1844) bestehend in einer jährlichen Rente von 
50 Thlr., welche jedoch der jüdischen Waisenmädchen-Anstalt zufallen 
soll, sobald eine solche am Ort errichtet würde; ein Vermächtnis; von 
Bonnheim Senator zu Gncsen (t 1849) bestehend in einer jährlichen 
Rente von 100 Thlr., und einen Antheil an dem Vermächtnis; von Rieß 
(s. d.) mit 1440 Thlr. Die Anstalt erhielt (1845) Korporations 
Rechte. 
Jüdische Waisen VerpflegnngS-Anstalt zu Breslau, 
aus einem Hanse für Knaben und einem für Mädchen bestehend. Das 
erstere wurde im Jahre 1805 von Menschenfreunden begründet, das 
andere in den Zwanziger Jahren von einem Fraucn-Verein. Kinder, 
die nur mutterlos sind, werden nicht angenommen. Die Aufnahme 
erfolgt im Alter von 5, die Entlassung im Alter von 13 Jahren. 
Die Eltern müssen am Ort ansäßig und wenigstens 3 Jahre Bürger 
gewesen sein. Die Anstalt hat Waisenväter und Waisenmütter. Die 
Einkünfte bestehen in den Zinsen der vorhandenen Fonds und in frei 
willigen Beiträgen von (wenigstens) 2 .s Thlr. jährlich. Bei der Entlassung 
werden die Kinder möglichst im Gesiudedienst oder in der Lehre unter 
gebracht. 1840 befanden sich 21 Waisen in der Anstalt; das Knaben 
haus hatte ein Vermögen von 10,500 Thlr., daS Mädchenhaus ein 
solches von 2600 Thlr. 1841 erhielt die Anstalt die beschränkten 
Korporations-Rechte und 1859 betrug der Kapital-Fonds 26,000 Th'lr. 
Vgl. Fränkel, Guttentag, Rieß, Rother rc. 
Jüdischer Krankenpflege- und Beerdigungö-Berein zu Elbing. 
Besteht seit Anfang dieses Jahrhunderts. Die Mitglieder betrachten es 
als eine Uebung frommer Pflicht, jüdischen Kranken, ohne Unterschied 
der Person und des Verniögens, bis zu ihrer letzten Stunde Pflege 
und Beistand zu leisten, sowie die Todten nach vorgängiger Reinigung 
und Ankleidung nach rituellem Gebrauche zu beerdigen. Der Verein 
bezieht 3 Thlr. von jeder Trauung, 3 Thlr. für jede Grabstelle und 
3 Thlr. für Ertheilung des Rechts, einen Leichenstein setzen zu dür 
fen; 50 Thlr. für die Reservirung einer bestimmten Grabstelle und 
25 Thlr. für jede weitere Grabstclle, deren Reservirung verlangt wird; 
50 Thlr. für Ertheilung des Rechts, eins oder mehrere Gräber mit 
einem Gitter zu umschließen; u. s. w. 
Jüdischer Krankenpflege- und Beerdign,,gs-Verein zu M. Friedland. 
Eine alte Gesellschaft, deren Einnahme aus einer Abgabe von Trauun 
gen, Beerdigungen, für Grabstellen u. s. w. besteht. 
Jüdischer Wohlthätigkeilö-BefördernngS Verein „Schocherci Hatow." 
Ein alter Berliner Lokal-Verein, dessen Mitglieder ein eigenes Bet 
haus (Neue Friedrichsstraße 22./23.), eingeweiht 1861, besitzen. 
Jüdisches Krankenhaus zu Berlin. 
In seiner ersten Begründung aus dem Jahre 1703 stammend, seit
	        
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