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Schenkung des Freiherrn v. Kokt Witz (1836) von 5000 Thlr. ; ein
Vermächtnis; von Jakob Leiser Plock (t 1842) und seiner Ehegattin
Jette geb. Basch (t 1844) bestehend in einer jährlichen Rente von
50 Thlr., welche jedoch der jüdischen Waisenmädchen-Anstalt zufallen
soll, sobald eine solche am Ort errichtet würde; ein Vermächtnis; von
Bonnheim Senator zu Gncsen (t 1849) bestehend in einer jährlichen
Rente von 100 Thlr., und einen Antheil an dem Vermächtnis; von Rieß
(s. d.) mit 1440 Thlr. Die Anstalt erhielt (1845) Korporations
Rechte.
Jüdische Waisen VerpflegnngS-Anstalt zu Breslau,
aus einem Hanse für Knaben und einem für Mädchen bestehend. Das
erstere wurde im Jahre 1805 von Menschenfreunden begründet, das
andere in den Zwanziger Jahren von einem Fraucn-Verein. Kinder,
die nur mutterlos sind, werden nicht angenommen. Die Aufnahme
erfolgt im Alter von 5, die Entlassung im Alter von 13 Jahren.
Die Eltern müssen am Ort ansäßig und wenigstens 3 Jahre Bürger
gewesen sein. Die Anstalt hat Waisenväter und Waisenmütter. Die
Einkünfte bestehen in den Zinsen der vorhandenen Fonds und in frei
willigen Beiträgen von (wenigstens) 2 .s Thlr. jährlich. Bei der Entlassung
werden die Kinder möglichst im Gesiudedienst oder in der Lehre unter
gebracht. 1840 befanden sich 21 Waisen in der Anstalt; das Knaben
haus hatte ein Vermögen von 10,500 Thlr., daS Mädchenhaus ein
solches von 2600 Thlr. 1841 erhielt die Anstalt die beschränkten
Korporations-Rechte und 1859 betrug der Kapital-Fonds 26,000 Th'lr.
Vgl. Fränkel, Guttentag, Rieß, Rother rc.
Jüdischer Krankenpflege- und Beerdigungö-Berein zu Elbing.
Besteht seit Anfang dieses Jahrhunderts. Die Mitglieder betrachten es
als eine Uebung frommer Pflicht, jüdischen Kranken, ohne Unterschied
der Person und des Verniögens, bis zu ihrer letzten Stunde Pflege
und Beistand zu leisten, sowie die Todten nach vorgängiger Reinigung
und Ankleidung nach rituellem Gebrauche zu beerdigen. Der Verein
bezieht 3 Thlr. von jeder Trauung, 3 Thlr. für jede Grabstelle und
3 Thlr. für Ertheilung des Rechts, einen Leichenstein setzen zu dür
fen; 50 Thlr. für die Reservirung einer bestimmten Grabstelle und
25 Thlr. für jede weitere Grabstclle, deren Reservirung verlangt wird;
50 Thlr. für Ertheilung des Rechts, eins oder mehrere Gräber mit
einem Gitter zu umschließen; u. s. w.
Jüdischer Krankenpflege- und Beerdign,,gs-Verein zu M. Friedland.
Eine alte Gesellschaft, deren Einnahme aus einer Abgabe von Trauun
gen, Beerdigungen, für Grabstellen u. s. w. besteht.
Jüdischer Wohlthätigkeilö-BefördernngS Verein „Schocherci Hatow."
Ein alter Berliner Lokal-Verein, dessen Mitglieder ein eigenes Bet
haus (Neue Friedrichsstraße 22./23.), eingeweiht 1861, besitzen.
Jüdisches Krankenhaus zu Berlin.
In seiner ersten Begründung aus dem Jahre 1703 stammend, seit