Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 73 
Jugendzeiten der Reformation Protestanten. Und konnte ihnen 
unter diesen Umständen selbst der Reichsdienst von Ehre und 
Vorteil sein? Nur wenige seiner höheren Stellen waren 
Protestanten zugänglich. So dienten sie denn nicht selten im 
Ausland; und nahe Verwandte eben des Freiherrn sind diese 
Straße gewandelt. Ihn aber führte ein wunderlicher Zufall, 
darf man sagen, nach Preußen: und der, der ihn dort erkannte, 
festhielt, förderte, war Heinitz. 
Stein wurde alsbald in den modernsten Betrieben der 
damaligen preußischen Staatsverwaltung, vornehmlich im Berg⸗ 
wesen beschäftigt; dann aber trat er in den Dienst des 
preußischen Nordwestens, in dem er um die Wende des Jahr⸗ 
hunderts zu leitenden Stellen am Rhein wie in Westfalen 
emporstieg. 
Was er hier nun durch Jahre eifrigen Lernens hin im Un⸗ 
vollkommnen und Kleinen ausführte und plante, war nichts 
Geringeres als eine Liquidation der mittelalterlichen wirtschaft⸗ 
lichen sozialen und politischen Resterscheinungen: kann mithin 
als eine unmittelbare Vorbereitung gelten zu den großen 
Reformen im preußischen Gesamtstaate seit 1807. 
Freilich: radikal verfuhr er dabei nicht; nur gegenüber 
der katholischen Kirche, namentlich in der Behandlung ihres 
korporativen Lebens in Stift und Kloster, hat er scharfe Ein⸗ 
griffe versucht. Im übrigen ist es charakteristisch, daß er den 
französischen Umsturz alter Verhältnisse da, wo er völlig ein⸗ 
getreten war, wiederum beseitigte: entschieden hütete er sich 
davor, den geschichtlichen Faden zu verlieren, der, im Sinne 
eines organischen Fortschrittes weiter gesponnen, immer noch 
am sichersten aus dem Labyrinthe des Alten in einfachere und 
klarere Verhältnisse eines neuen Staatslebens hinüberführen 
mußte. 
So war er vor allem ein Feind völligen Abbruchs des 
äußeren, gleichsam institutionellen Skelettes des alten Staats⸗ 
lebens und von diesem Standpunkte aus ein Freund der 
alten Stände. Gewiß: sie sollten neu belebt, sollten um— 
gebildet, sollten ihrem Bestande nach durch jüngere Berechtigte
	        
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