4 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Rapitel.
ergänzt werden; aber aufgehoben werden sollten sie nicht.
Selbst über den Bereich der preußischen Territorien hinaus hat
Stein diese Politik verfolgt!; wie Möser, so erschien auch ihm
die alte Reichs-Kreisverfassung Kaiser Maximilians im Interesse
zunächst des Handels noch reformfähig; und weit entfernt war er
von dem Gedanken einer Zerstörung überhaupt der Institutionen
des alten Reiches.
Aber das hinderte ihn nicht, innerhalb des alten Ge—
häuses an einem Umbau von Grund aus zu arbeiten. Ent⸗
scheidend war da in negativer Hinsicht zunächst seine ablehnende
Haltung gegen eine ganze Masse spezieller Vorschriften des
Merkantilismus und seine instinktive, aber sehr positive Hin⸗
neigung zu subjektivistischen Idealen: wirtschaftliche und soziale
Bewegungsfreiheit des Einzelnen und von diesem Standpunkte
aus Gewerbe- und Verkehrsfreiheit erschienen ihm wichtiger
als hohe Prosperität des Staatsganzen, oder richtiger: er
lebte der Überzeugung, daß diese Prosperität dauernd nur
durch die Bewegungsfreiheit des Einzelnen gesichert werden
könne, so daß eine gute Staatskunst eben von der richtigen
Behandlung des Einzelnen, des Subjekts, nicht von generali—⸗
sierenden Vorschriften für das Ganze werde ausgehen müssen.
So war schon seine Sorge für das äußere Landeswohl
oon einem individualisierenden Prinzipe belebt; er begnügte
sich nicht mit der Förderung der Pferdezucht, wie sie allgemeine
staatlich-militärische Interessen forderten: er legte nicht minderen
Wert auf die Veredlung des Rindviehs, die zunächst dem
einzelnen Landwirt emporhalf; und er baute seine Chausseen
nicht bloß nach strategischen Rücksichten, sondern machte die
Festlegung ihrer Richtung von den Gutachten der lokalen
Interessenten des Handels und der Landwirtschaft abhängig.
Noch mehr aber trat dieser Zug in den konstitutiven An—
ordnungen hervor. Da wurde für das platte Land schon nach
dem Grundsatze gehandelt, daß der Bauer Herr seiner Wirt—
schaft sein müsse und darum in das Eigen oder die freie Pacht
Darüber Genaueres im dritten Kapitel, Abschn. IV.