Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

4 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Rapitel. 
ergänzt werden; aber aufgehoben werden sollten sie nicht. 
Selbst über den Bereich der preußischen Territorien hinaus hat 
Stein diese Politik verfolgt!; wie Möser, so erschien auch ihm 
die alte Reichs-Kreisverfassung Kaiser Maximilians im Interesse 
zunächst des Handels noch reformfähig; und weit entfernt war er 
von dem Gedanken einer Zerstörung überhaupt der Institutionen 
des alten Reiches. 
Aber das hinderte ihn nicht, innerhalb des alten Ge— 
häuses an einem Umbau von Grund aus zu arbeiten. Ent⸗ 
scheidend war da in negativer Hinsicht zunächst seine ablehnende 
Haltung gegen eine ganze Masse spezieller Vorschriften des 
Merkantilismus und seine instinktive, aber sehr positive Hin⸗ 
neigung zu subjektivistischen Idealen: wirtschaftliche und soziale 
Bewegungsfreiheit des Einzelnen und von diesem Standpunkte 
aus Gewerbe- und Verkehrsfreiheit erschienen ihm wichtiger 
als hohe Prosperität des Staatsganzen, oder richtiger: er 
lebte der Überzeugung, daß diese Prosperität dauernd nur 
durch die Bewegungsfreiheit des Einzelnen gesichert werden 
könne, so daß eine gute Staatskunst eben von der richtigen 
Behandlung des Einzelnen, des Subjekts, nicht von generali—⸗ 
sierenden Vorschriften für das Ganze werde ausgehen müssen. 
So war schon seine Sorge für das äußere Landeswohl 
oon einem individualisierenden Prinzipe belebt; er begnügte 
sich nicht mit der Förderung der Pferdezucht, wie sie allgemeine 
staatlich-militärische Interessen forderten: er legte nicht minderen 
Wert auf die Veredlung des Rindviehs, die zunächst dem 
einzelnen Landwirt emporhalf; und er baute seine Chausseen 
nicht bloß nach strategischen Rücksichten, sondern machte die 
Festlegung ihrer Richtung von den Gutachten der lokalen 
Interessenten des Handels und der Landwirtschaft abhängig. 
Noch mehr aber trat dieser Zug in den konstitutiven An— 
ordnungen hervor. Da wurde für das platte Land schon nach 
dem Grundsatze gehandelt, daß der Bauer Herr seiner Wirt— 
schaft sein müsse und darum in das Eigen oder die freie Pacht 
Darüber Genaueres im dritten Kapitel, Abschn. IV.
	        
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