noch unter 4% v. H., einem Satze, zu dem für lange
Zeit ein Anleihekredit nicht mehr zu erhalten sein
ürfte.
Diese Anleihelast war für das blühende Deutschland
im Jahre 1907 unerträglich drückend geworden. Die
Aufwendungen für den Anleihedienst standen nicht
mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den übrigen
öffentlichen Ausgaben. Der Kursstand der Anleihen
war vor allem wegen der Höhe des Anleihebestandes
beständig gesunken. Ein Besitzer von 20000 Mark
dreiprozentiger Reichsanleihen hatte durch Kurs-
ainbuße vom Jahre 1895 bis zum Jahre 1908 3000 Mark
verloren. Der Zinssatz stieg andauernd und beein-
trächtigte die Konkurrenzfähigkeit des heimischen Ge-
werbes auf den ausländischen Märkten. Durch die
Reichsfinanzreform von 1908 wurde eine laufende Min-
derung der Schuld angestrebt, weil es allgemein, in
Parlament und Regierung, in Wissenschaft und Wirt-
schaft, klar geworden war, daß eine Beibehaltung
lieser Schuld zu einer Gefährdung der deutschen Volks-
wirtschaft führen müsse.
Der Anleihebedarf wird während der Durchführung
des Londoner Abkommens größer sein als während der
Periode von 1871 bis 1908, einer Zeit, in der die Steuer-
kraft des deutschen Volkes ausschließlich für die
inneren Bedürfnisse der Staatswirtschaft bereitstand.
Ausgaben, die in normalen Zeiten aus Steuereingängen
gedeckt werden können, werden bei der Vorbelastung
der Steuerkraft durch die Reparationslasten durch An-
leihen aufgebracht werden müssen. Mittel zur Tilgung
der neuen Anleihen werden in noch geringerem Maße
frei sein als in jener Zeit vor dem Kriege. Auf viele
Jahre hinaus wırd langfristiger Anleihekredit nur zu
sinem Zinssatze zu beschaffen sein, der das Doppelte
des früheren Durchschnittssatzes erreicht, oft vielleicht
übersteigt. Die Verpflichtungen aus den neuen Anleihen
werden auf diese Weise bis an die äußerste Grenze
des Erträglichen steigen, und zur Abtragung der neuen
Schulden werden, um eine geordnete Finanzwirt-
schaft aufrechtzuerhalten, Maßnahmen angewandt wer-
den müssen, deren Schwere die Belastung der Reichs,
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