Object: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

noch unter 4% v. H., einem Satze, zu dem für lange 
Zeit ein Anleihekredit nicht mehr zu erhalten sein 
ürfte. 
Diese Anleihelast war für das blühende Deutschland 
im Jahre 1907 unerträglich drückend geworden. Die 
Aufwendungen für den Anleihedienst standen nicht 
mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den übrigen 
öffentlichen Ausgaben. Der Kursstand der Anleihen 
war vor allem wegen der Höhe des Anleihebestandes 
beständig gesunken. Ein Besitzer von 20000 Mark 
dreiprozentiger Reichsanleihen hatte durch Kurs- 
ainbuße vom Jahre 1895 bis zum Jahre 1908 3000 Mark 
verloren. Der Zinssatz stieg andauernd und beein- 
trächtigte die Konkurrenzfähigkeit des heimischen Ge- 
werbes auf den ausländischen Märkten. Durch die 
Reichsfinanzreform von 1908 wurde eine laufende Min- 
derung der Schuld angestrebt, weil es allgemein, in 
Parlament und Regierung, in Wissenschaft und Wirt- 
schaft, klar geworden war, daß eine Beibehaltung 
lieser Schuld zu einer Gefährdung der deutschen Volks- 
wirtschaft führen müsse. 
Der Anleihebedarf wird während der Durchführung 
des Londoner Abkommens größer sein als während der 
Periode von 1871 bis 1908, einer Zeit, in der die Steuer- 
kraft des deutschen Volkes ausschließlich für die 
inneren Bedürfnisse der Staatswirtschaft bereitstand. 
Ausgaben, die in normalen Zeiten aus Steuereingängen 
gedeckt werden können, werden bei der Vorbelastung 
der Steuerkraft durch die Reparationslasten durch An- 
leihen aufgebracht werden müssen. Mittel zur Tilgung 
der neuen Anleihen werden in noch geringerem Maße 
frei sein als in jener Zeit vor dem Kriege. Auf viele 
Jahre hinaus wırd langfristiger Anleihekredit nur zu 
sinem Zinssatze zu beschaffen sein, der das Doppelte 
des früheren Durchschnittssatzes erreicht, oft vielleicht 
übersteigt. Die Verpflichtungen aus den neuen Anleihen 
werden auf diese Weise bis an die äußerste Grenze 
des Erträglichen steigen, und zur Abtragung der neuen 
Schulden werden, um eine geordnete Finanzwirt- 
schaft aufrechtzuerhalten, Maßnahmen angewandt wer- 
den müssen, deren Schwere die Belastung der Reichs, 
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