fullscreen: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Kapitel 18: Kapitel 18a ist für diejenigen Zechen, wo Kapitel 19 d 
a) Beleuchtung eingerichtet wird, wie folgt abzuändern: 
über Tage. Auf Kapitel 18 a sind zu verrechnen alle für die Unter 
haltung der Beleuchtungsanlage benötigten Materialien, als Glüh 
lampen und Kohlenstifteersatz, Leitungs- und Installationsmate 
rialien, sowie die Kosten für die Bedienung der Tagesbeleuchtung. 
Ferner ist hier außerdem noch eine bestimmte Kate der 
Kosten des Kapitels 19 d in Rechnung zu stellen. 
b) Verschiedenes. Auf Kapitel 18b gehören diejenigen Tagesarbeiter, welche 
auf den übrigen Kapiteln nicht wohl unterzubringen sind, so die 
Schichtmeistergehilfen, Bureaudiener, Zechenboten, Nachtwächter, 
Kauenwärter, Kutscher, die Arbeiter im Materialien- und Holz 
magazin; auch die Löhne der Holzschlepper zum Schacht. 
Kapitel 19: Auf Kapitel 19 sind zu verrechnen die Wärter der Wasser- 
a) oberirdische haltung, die Pumpenwärter und die bei Reparaturen der Maschinen 
^'unterirdische unc * P um P en > sowie bei etwaigem Wasserfördern, Dammschlagen 
Wasserhaltung. U3 w. beschäftigten Hilfsmannschaften. Außer den direkten Be 
triebsmaterialien und Ersatzstücken ist auch hier wieder eine 
bestimmte Rate der Kosten des Kesselbetriebs in Rechnung zu 
stellen. 
c) Kesselbetrieb. Auf Kesselbetrieb sind zu bringen die Kesselwärter, Schürer, 
Kesselreiniger, Asche- und Kesselkohlenfahrer; sodann die Unter 
haltungskosten der Dampfkessel, Speisepumpen, Vorwärmer, 
Speisebassins, Dampf- und Speiseleitungen, auch die Unterhaltung 
der Wasserhaltungstrumme der Hauptschächte, während die 
Unterhaltung der Fördertrumme im besonderen wie der zur Förde 
rung dienenden Schächte im allgemeinen auf Kapitel 16 zu ver 
rechnen ist. Die verbrauchten Kesselkohlen sind zu einem alljährlich 
festzusetzenden Durchschnittspreise in die Rechnung einzustellen, 
der möglichst dem für die gleiche Kohlensorte zu erzielenden 
Verkaufspreise entsprechen soll. Die Kosten des Kapitels 19 c 
werden nach einem für jede Schachtanlage besonders zu be 
stimmenden Verhältnis auf die Kapitel 11, 16 und 19 bzw. 
Neuanlage-Konten und Ziegelei verteilt. 
(l)Elektr.Zentrale. Das Kapitel 19 d ist überall da einzurichten, wo von 
der elektrischen Zentrale Energie für Licht- und Kraftzwecke 
abgegeben wird. Es sind hierauf zu verrechnen alle durch den 
Betrieb der Dynamos nebst Antriebsmaschinen, Umformer, Akku 
mulatorenbatterie, Schalttafeln usw. entstehenden Wartungs- und 
Unterhaltungskosten, ferner auch die bei Reparaturen der Ma 
schinen beschäftigten Hilfsmannschaften. Außer den direkten 
Betriebsmaterialien und Ersatzteilen ist hier außerdem noch eine 
alljährlich zu bestimmende Rate der Kosten des Kesselbetriebes 
in Rechnung zu stellen. 
Die Kosten des Kapitels 19 d werden nach einem für jede 
Schachtanlage besonders zu bestimmenden Verhältnis auf die in 
Betracht kommenden Kapitel verteilt. 
Voranscliläge, Preisprüfungen. 
§ 12. Über Kostenvoranschläge. Vorkalkulationen 
sind notwendig bei der Gründung eines Unternehmens (Gründungs 
plan), bei Neueinrichtung von Betrieben oder Einführung neuer
	        
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