Beginnender Realismus.
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unmittelbar poetischen Anregungen, der Übersetzungstätigkeit an
fremden Literaturen und Verwandtem ausgehend', der politi⸗
schen Tätigkeit und Geschichtsbetrachtung ursprünglich fern, hatte
diese Bewegung anfangs zunächst auf einem Gebiete Früchte
gezeitigt, das, ein Willensgebiet, von der Geistesphilosophie der
Romantik am wenigsten gemeistert werden konnte, auf dem Ge⸗
biete des Rechtes. Hier hatten Eichhorn in seiner Deutschen
Reichs- und Rechtsgeschichte seit 1888 und von Savigny in
seiner Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter seit 1815
schon die Bahnen einer durchaus empirischen Forschung ein⸗
geschlagen. Freilich blieb dabei dem Verlaufe auch dieser
Forschungen der romantische Geist noch nicht völlig fern; so
wenn Thibaut in Heidelberg im Zahre 1814 über Eichhorn
und Savigny hinweg erklärte: alles Recht sei nicht geschaffen,
sondern es werde und wachse als eine in däs Bewußtsein auf—
genommene natürliche Ordnung, als ein Teil des Volksgeistes:
und eben in diesem Sinne sei die Entwicklung des Rechts nichts
als ein Teil der Kulturgeschichte.
Fast noch mehr einen romantischen Schimmer behielt
die Forschung auf dem Gebiete der deutschen Sprache und
Kultur, wie sie sich durch das dritte und vierte Jahrzehnt des
Jahrhunderts in niemand mehr als in den Gebrüdern Grimm
verkörperte. Das hessische Brüderpaar, das 1802 die Landes—
universität Marburg bezogen hatte, traf hier Savigny; und enge
Fäden zogen sich alsbald von seinem juristischen Katheder zu
der Beschaulichkeit Wilhelms und dem Forscherernste Jakobs.
In die gelehrte Arena traten die Brüder aber erst nach den
Freiheitskriegen ein, nachdem sie der Nation schon 1812 ihr
und ihres Stammes kostbarstes Vermächtnis, die „Kinder- und
Hausmärchen“ auf den Weihnachtstisch gelegt hatten. Was
sie von nun ab ein langes und ehrenfestes Leben hindurch ge⸗
meinsam trieben, war eine durch innigste Liebe verklärte Unter—
suchung der vaterländischen Vergangenheit, ein gemütvolles
Wiederauflebenlassen alter deutscher und germanischer Kultur in
S. oben S. 246 ff.