388 Vierundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
bewährt hatte. Gleichzeitig aber wandten sich Bayern und
Württemberg an Preußen, es solle den Mitschutz auch des
Oberrheins übernehmen; am besten werde man hierzu gemein⸗—
same militärische Abmachungen treffen.
Damit war denn ein Moment gegeben, auf das hin
zunächst eine militärische Sonderverfassung im Bunde und
damit vielleicht der Kern einer allgemeinen Reform der Heeres-,
wenn nicht gar der Bundesverfassung, hätte entwickelt werden
können. Aber freilich mußte man rasch handeln, ehe die Kriegs—
gefahr verflog.
Indes Friedrich Wilhelm III. zauderte; und schließlich
glaubte er in der Sache nichts tun zu dürfen ohne Vorwissen
Hsterreichs. Im Januar 1831 ging daher General von Röder
nach Wien und machte den Vorschlag, für den Kriegsfall drei
Heere aufzustellen, am Niederrhein, am Main und am Ober—
rhein, wobei die Disposition so getroffen war, daß Bayern
und die drei gemischten Bundeskorps unter preußisches Kom⸗
mando gekommen wären. Den gemeinsamen Oberbefehl aber
sollte nicht ein Bundesfeldherr, sondern nach Analogie der
Verhältnisse des Jahres 1818 ein großes Hauptquartier führen.
Nun war es ganz selbstverständlich, daß Preußen mit
diesen Vorschlägen auf Metternichs entschiedenen Widerstand
stieß. Metternich stützte sich dabei in seinen Gegenargumenta—
tionen auf das Bestehende: an die Bundeskriegsverfassung
habe man sich zu halten. Und damit gelang es ihm, einen
Entscheid in der Sache im Laufe der kommenden Monate bis
zum Herbst 1832 überhaupt aufzuhalten, — um dann, als die
Kriegsgefahr längst vorüber war, den vreußischen VPlan im
allgemeinen zu billigen.
Natürlich aber wollten nunmehr die süddeutschen Staaten
von diesem Plane nichts mehr wissen, wie er denn in der Tat
zum Teile wenigstens gegenstandslos geworden war: die Sache
schlief ein, und auf lange hin war eine letzte Gelegenheit zur
Begründung einer besseren Heeresverfassung, eine Gelegenheit
auch vielleicht zur Begründung der Anfänge eines engeren
Deutschlands unter Preußens Führung verabsäumt.