Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

392 Vierundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. 
Dienste der Reaktion verhaßt war; und am 1. Juli suchte 
der Apotheker Löning den nassauischen Regierungspräsidenten 
von Ibell in Schwalbach zu töten. 
Diesen Taten folgten hier und da Zusammenrottungen 
des Pöbels, vielfach in antisemitischem Sinne. 
Es waren Vorgänge, die, zusammen mit Wiener Ein⸗— 
lüsterungen, Friedrich Wilhelm III. völlig einschüchterten; er 
verfügte jetzt eine strenge Untersuchung des ,Demagogentums“ 
und zeigte sich zu polizeilichen Maßregeln im Sinne Metternichs 
bereit. Und so kam es, während die Demagogenriecherei in 
Preußen die höchsten Namen der Befreiungszeit zu besudeln 
begann, zu den Karlsbader Beschlüssen vom 20. September 1819. 
Nach einer vorhergegangenen Punktation zu Teplitz, vom 
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mit Friedrich Wilhelm III. beschlossen die Minister von zehn 
größeren, dem Systeme Metternichs sicheren Bundesstaaten in 
Karlsbad: erstens Maßnahmen zur Unterdrückung des freien 
Geistes der Universitäten; sie sollten durch die neu zu er— 
richtende Aufsichtsinstanz der Kuratoren kontrolliert und, wenn 
nötig, durch Absetzung renitenter Professoren und Auflösung 
freiheitlicher Studentenverbindungen bestraft werden; zweitens 
Maßnahmen gegen den „Unfug der Presse“, deren Freiheit 
durch Einführung der Zensur für alle Druckschriften unter 
zwanzig Bogen geknebelt wurde; drittens: Einsetzung einer 
Zentraluntersuchungskommission in Mainz gegen demagogische 
Umtriebe und Errichtung einer provisorischen Exekutionsordnung 
für die Vollziehung von Beschlüssen, die der Bundestag gegen 
demagogische Umtriebe richten werde. Außerdem aber be— 
schäftigten sich die Herren in Karlsbad auch noch eingehend 
mit jenem Artikel 13 der Bundesakte, der, wie wir wissen, 
über die ständischen Verfassungen in den einzelnen Bundes— 
staaten handelte. Dieser Artikel war bisher in der Entwicklung 
der Verfassungen, freilich namentlich in den kleineren Bundes⸗ 
staaten, wenigstens vielfach in dem Sinne verstanden worden, 
daß er moderne Verfassungen, und das hieß repräsentative 
Verfassungen im Sinne einer konstitutionellen Monarchie zulasse:
	        
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