392 Vierundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
Dienste der Reaktion verhaßt war; und am 1. Juli suchte
der Apotheker Löning den nassauischen Regierungspräsidenten
von Ibell in Schwalbach zu töten.
Diesen Taten folgten hier und da Zusammenrottungen
des Pöbels, vielfach in antisemitischem Sinne.
Es waren Vorgänge, die, zusammen mit Wiener Ein⸗—
lüsterungen, Friedrich Wilhelm III. völlig einschüchterten; er
verfügte jetzt eine strenge Untersuchung des ,Demagogentums“
und zeigte sich zu polizeilichen Maßregeln im Sinne Metternichs
bereit. Und so kam es, während die Demagogenriecherei in
Preußen die höchsten Namen der Befreiungszeit zu besudeln
begann, zu den Karlsbader Beschlüssen vom 20. September 1819.
Nach einer vorhergegangenen Punktation zu Teplitz, vom
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mit Friedrich Wilhelm III. beschlossen die Minister von zehn
größeren, dem Systeme Metternichs sicheren Bundesstaaten in
Karlsbad: erstens Maßnahmen zur Unterdrückung des freien
Geistes der Universitäten; sie sollten durch die neu zu er—
richtende Aufsichtsinstanz der Kuratoren kontrolliert und, wenn
nötig, durch Absetzung renitenter Professoren und Auflösung
freiheitlicher Studentenverbindungen bestraft werden; zweitens
Maßnahmen gegen den „Unfug der Presse“, deren Freiheit
durch Einführung der Zensur für alle Druckschriften unter
zwanzig Bogen geknebelt wurde; drittens: Einsetzung einer
Zentraluntersuchungskommission in Mainz gegen demagogische
Umtriebe und Errichtung einer provisorischen Exekutionsordnung
für die Vollziehung von Beschlüssen, die der Bundestag gegen
demagogische Umtriebe richten werde. Außerdem aber be—
schäftigten sich die Herren in Karlsbad auch noch eingehend
mit jenem Artikel 13 der Bundesakte, der, wie wir wissen,
über die ständischen Verfassungen in den einzelnen Bundes—
staaten handelte. Dieser Artikel war bisher in der Entwicklung
der Verfassungen, freilich namentlich in den kleineren Bundes⸗
staaten, wenigstens vielfach in dem Sinne verstanden worden,
daß er moderne Verfassungen, und das hieß repräsentative
Verfassungen im Sinne einer konstitutionellen Monarchie zulasse: