420 Vierundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
Die ersten deutlichen Spuren dieser Umbildung zeigten
sich auf den Gebieten, wo sich politische Tätigkeit und wirt⸗—
schaftlich-soziale Interessen der neuen bürgerlichen Gesellschaft
enger berührten: im Bereiche der Industrie- und nament—
lich der Handelspolitik. Und da lassen sie sich besonders klar
wiederum alsbald nach 1815 in der Zollpolitik verfolgen:
denn im Gegensatze zu der Tatsache, daß die Reformjahre
von 1806 bis 1812 fast überall in Deutschland die subjekti—
vistische Emanzipation der Industrie und auch des Handels als
wirtschaftlicher Betriebsfformen, Freizügigkeit, Gewerbe- und
Handelsfreiheit gebracht hatten, hatten sich in der Zollpolitik
bei ihrer engen Verquickung mit den Staatsfinanzen alte Zu—⸗
stände noch vielfach über die Freiheitskriege hinweg gerettet.
Vor allem war das auch in Preußen der Fall. Während
selbst ein wirtschaftlich so wenig fortgeschrittener Staat wie
Bayern teilweise schon 1680, völlig aber im Jahre 1808 die
Zölle an die Landesgrenze verlegt und damit die Landesgrenze
zur einzigen Zollgrenze und das Land zu einem einzigen Zoll—⸗
gebiete ausgestaltet hatte, bestanden in Preußen in dieser Hin⸗
sicht auch um 1815 noch die merkwürdigsten Verhältnisse.
Zwar hatte man sich schon im 18. Jahrhundert langsam daran
gewöhnt, die mittleren Provinzen als eine wirtschaftliche Ein—
—
fast jede Provinz ein besonderes Zollgebiet. Dabei schützte,
im Gegensatze zu den freihändlerischen Bestrebungen West—
europas, wie sie in dem französisch-englischen Handelsvertrage
vom Jahre 1786 zum Ausdrucke gelangt waren, ein strenges
Prohibitivsystem den heimischen Gewerbfleiß. Die Waren aber,
welches es zuließ, wurden nicht an der Grenze verzollt, sondern
in den Städten, nach denen sie bestimmt waren. Das hatte
freilich zur Folge, da man den Zoll wie eine Verbrauchssteuer
erhob, daß man nun vermöge der städtischen Akzise das ganze
Land finanziell gleichsam beherrschte: führte aber, bei der Ver—
quickung ganz verschiedenartiger finanzpolitischer Prinzipien,
S. Band VII, 2, S. 782 f.