Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

420 Vierundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. 
Die ersten deutlichen Spuren dieser Umbildung zeigten 
sich auf den Gebieten, wo sich politische Tätigkeit und wirt⸗— 
schaftlich-soziale Interessen der neuen bürgerlichen Gesellschaft 
enger berührten: im Bereiche der Industrie- und nament— 
lich der Handelspolitik. Und da lassen sie sich besonders klar 
wiederum alsbald nach 1815 in der Zollpolitik verfolgen: 
denn im Gegensatze zu der Tatsache, daß die Reformjahre 
von 1806 bis 1812 fast überall in Deutschland die subjekti— 
vistische Emanzipation der Industrie und auch des Handels als 
wirtschaftlicher Betriebsfformen, Freizügigkeit, Gewerbe- und 
Handelsfreiheit gebracht hatten, hatten sich in der Zollpolitik 
bei ihrer engen Verquickung mit den Staatsfinanzen alte Zu—⸗ 
stände noch vielfach über die Freiheitskriege hinweg gerettet. 
Vor allem war das auch in Preußen der Fall. Während 
selbst ein wirtschaftlich so wenig fortgeschrittener Staat wie 
Bayern teilweise schon 1680, völlig aber im Jahre 1808 die 
Zölle an die Landesgrenze verlegt und damit die Landesgrenze 
zur einzigen Zollgrenze und das Land zu einem einzigen Zoll—⸗ 
gebiete ausgestaltet hatte, bestanden in Preußen in dieser Hin⸗ 
sicht auch um 1815 noch die merkwürdigsten Verhältnisse. 
Zwar hatte man sich schon im 18. Jahrhundert langsam daran 
gewöhnt, die mittleren Provinzen als eine wirtschaftliche Ein— 
— 
fast jede Provinz ein besonderes Zollgebiet. Dabei schützte, 
im Gegensatze zu den freihändlerischen Bestrebungen West— 
europas, wie sie in dem französisch-englischen Handelsvertrage 
vom Jahre 1786 zum Ausdrucke gelangt waren, ein strenges 
Prohibitivsystem den heimischen Gewerbfleiß. Die Waren aber, 
welches es zuließ, wurden nicht an der Grenze verzollt, sondern 
in den Städten, nach denen sie bestimmt waren. Das hatte 
freilich zur Folge, da man den Zoll wie eine Verbrauchssteuer 
erhob, daß man nun vermöge der städtischen Akzise das ganze 
Land finanziell gleichsam beherrschte: führte aber, bei der Ver— 
quickung ganz verschiedenartiger finanzpolitischer Prinzipien, 
S. Band VII, 2, S. 782 f.
	        
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