Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Politische Restauration; wirtschaftliche Fortschritte. 428 
der Konsumtionsfähigkeit des deutschen, durch die Kriege arm 
gewordenen Publikums in England eine beträchtliche Über⸗ 
produktion zur Folge gehabt hatte, für deren Stapel man gleich— 
wohl in Deutschland Absatz suchte, so fielen zugleich die Preise 
durch Unterbietung so, daß an einen gewinnbringenden Wett⸗ 
bewerb der eben erst im Aufschwung begriffenen heimischen In— 
dustrie kaum gedacht werden konnte. Krise also der heimischen 
Gewerbe, vor allem in ihren moderneren Formen, und dazu noch 
gänzlich veraltete Arten staatlichen Zolldruckes, das war: das 
Ergebnis, das die erwachsenden industriellen Kreise laut genug 
beklagten. 
Aber trug nicht eben diese Kombination die Gewähr der 
Besserung in sich? Allgemein, selbst in agrarischen Kreisen, 
sah man jetzt ein, daß etwas zur Abhilfe getan werden müsse: 
und es war klar, daß keine Reform, gleichviel welcher Art, 
auf diesem Gebiete das Kollerhebungssystem unberührt lassen 
konnte. 
Aus diesem Zusammenhange ist die preußische Zollgesetz⸗ 
gebung der Jahre 1816—41818 hervorgegangen. Sie begann 
mit der Aufhebung der Wasser⸗, Binnen- und Provinzialzölle 
schon im Jahre 1816: an deren Stelle eine einzige Zollinie 
trat, die mit den Landesgrenzen zusammenfiel. Und sie schloß 
ab mit dem Tarifgesetze des Jahres 1818, das der Industrie 
wieder einen mäßigen, aber, wie die spätere Erfahrung zeigte, 
für ihre Entwicklung genügenden Schutzzoll gewährleistete, 
während ihr Prinzip, im Gegensatze zu den inzwischen in West— 
europa entwickelten schutzzöllnerischen Bestrebungen, eher als 
freihändlerisch und damit auch den exportierenden agrarischen 
Unternehmern des Ostens, den Junkern, erwünscht gelten 
konnte. Die Ausfuhr wurde von dem Gesetze ganz frei be— 
lassen, wenn auch ausnahmsweise Besteuerungen nicht ganz 
unmöglich gemacht waren. Ebenso blieb die Einfuhr von Roh— 
und Hilfsstoffen frei von Abgaben, falls diese nicht zu den 
Ganz⸗ oder Halbfabrikaten gehörten. Mit Zoll wurden dagegen 
alle eingehenden Waren belegt, und zwar nach Bruttogewicht 
mit einem halben Taler für den Zentner. Dazu kam für die
	        
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