Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

492 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. 
ohne daß sich die für diesen Weg notwendigen föderativen 
Formen eingefunden hätten oder leicht zu finden gewesen wären. 
Der Hilflosigkeit dieses Verlaufes entsprach dann wenigstens 
teilweise auch der Gang der inneren Gesetzgebung. Während 
in Preußen und später im Deutschen Reiche mit dem parla⸗ 
mentarischen Siege des bürgerlichen Liberalismus zunächst eine 
Zeit eintrat, deren Ruhm die prinzipielle Durchführung eines 
gut ausgearbeiteten liberalen Programmes auf der Tabula rasa 
einer neuen Staatsordnung bildete, worauf dann erst, seit 1878, 
eine konservative Strömung korrigierend und leise gegensätz⸗ 
lich zufügend folgte, war der Gang der Entwicklung in Oster⸗ 
reich in manchem Betracht der umgekehrte. Österreich ist an sich 
ein alter, ein konservativer Staat: wie viele seiner modernsten 
Behörden und seiner Verkehrsanstalten sind nicht in uralten 
Gebäuden, Palästen, Kirchen, Räumen womöglich noch mit 
Inschriftsteinen aus römischer Zeit, untergebracht, während das 
neue Deutsche Reich überall, ein Symbol seiner jungen Entstehung, 
neue Amtsgebäude, besonders Postbauten, errichtet hat. So ent⸗ 
sprach es dem Charakter der habsburgischen Monarchie, wenn der 
Staatsumwälzung keineswegs absolute Umwälzungen der inneren 
Verwaltung und Politik parallel gingen. Vielmehr blieb in dieser 
Hinsicht zunächst wenigstens alles beim alten; und erst etwas 
spätere Zeiten haben dann auch gründliche Wandlungen ins 
Moderne gebracht. 
Wie ganz anders verliefen da die ersten Maßregeln innerer 
Politik selbst schon allein in Preußen! 
Vor dem Kriege hatte in Preußen der Verfassungsstreit 
erbitterter als je getobt. Sein Objekt war das Budgetrecht 
gewesen, seine Veranlassung die Reorganisation des Heeres 
durch König Wilhelm. Seit vier Jahren, von 1862 bis 1865, 
war unter diesem Kampfe kein Staatshaushalt regelrecht mehr 
beschlossen worden, waren die Steuern von der Regierung un— 
gesetzlich erhoben und ungesetzlich verwendet worden. 
Freilich: hatte schon der Krieg des Jahres 1864 gezeigt, 
wie die Forderung der Regierung sachlich doch berechtigt ge— 
wesen war, so wurde der Beweis durch die Erfolge des Jahres
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.