492 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
ohne daß sich die für diesen Weg notwendigen föderativen
Formen eingefunden hätten oder leicht zu finden gewesen wären.
Der Hilflosigkeit dieses Verlaufes entsprach dann wenigstens
teilweise auch der Gang der inneren Gesetzgebung. Während
in Preußen und später im Deutschen Reiche mit dem parla⸗
mentarischen Siege des bürgerlichen Liberalismus zunächst eine
Zeit eintrat, deren Ruhm die prinzipielle Durchführung eines
gut ausgearbeiteten liberalen Programmes auf der Tabula rasa
einer neuen Staatsordnung bildete, worauf dann erst, seit 1878,
eine konservative Strömung korrigierend und leise gegensätz⸗
lich zufügend folgte, war der Gang der Entwicklung in Oster⸗
reich in manchem Betracht der umgekehrte. Österreich ist an sich
ein alter, ein konservativer Staat: wie viele seiner modernsten
Behörden und seiner Verkehrsanstalten sind nicht in uralten
Gebäuden, Palästen, Kirchen, Räumen womöglich noch mit
Inschriftsteinen aus römischer Zeit, untergebracht, während das
neue Deutsche Reich überall, ein Symbol seiner jungen Entstehung,
neue Amtsgebäude, besonders Postbauten, errichtet hat. So ent⸗
sprach es dem Charakter der habsburgischen Monarchie, wenn der
Staatsumwälzung keineswegs absolute Umwälzungen der inneren
Verwaltung und Politik parallel gingen. Vielmehr blieb in dieser
Hinsicht zunächst wenigstens alles beim alten; und erst etwas
spätere Zeiten haben dann auch gründliche Wandlungen ins
Moderne gebracht.
Wie ganz anders verliefen da die ersten Maßregeln innerer
Politik selbst schon allein in Preußen!
Vor dem Kriege hatte in Preußen der Verfassungsstreit
erbitterter als je getobt. Sein Objekt war das Budgetrecht
gewesen, seine Veranlassung die Reorganisation des Heeres
durch König Wilhelm. Seit vier Jahren, von 1862 bis 1865,
war unter diesem Kampfe kein Staatshaushalt regelrecht mehr
beschlossen worden, waren die Steuern von der Regierung un—
gesetzlich erhoben und ungesetzlich verwendet worden.
Freilich: hatte schon der Krieg des Jahres 1864 gezeigt,
wie die Forderung der Regierung sachlich doch berechtigt ge—
wesen war, so wurde der Beweis durch die Erfolge des Jahres