Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 495 
und Kurhessen den neuen Verhältnissen sehr rasch fügten, da 
die früheren Herrscher infolge verkehrter Regierung nur wenige 
Sympathien behielten. Anders in Hannoder, wo bis dahin 
schon eine treffliche Verwaltung bestanden hatte und die Inter⸗ 
essen des Landes gerecht wahrgenommen worden waren. Hier 
hildete sich eine besondere, dem neuen Zustande feindliche 
Welfenpartei, die durch den König Georg in Hietzing und 
namentlich durch die Königin Marie nicht wenig unterstützt und 
ermutigt wurde. Im übrigen aber stellte sich heraus, daß auch 
in diesem Falle das alte Wort Victi victoribus leges dedere 
nicht ohne Wahrheit blieb: sehr beträchtlich erwies sich bald 
der Einfluß der Bevölkerung und des Beamtentums der annek⸗ 
tierten Länder, namentlich Hannovers, auf die Verwaltung des 
neuen Heimatstaates; schon früh hat es ein Hannoveraner, 
Leonhardt, sogar zum preußischen Justizminister gebracht. 
Uber Preußen und seine Annexionen hinaus aber kam es 
darauf an, die preußische Hegemonie in Norddeutschland über⸗ 
haupt zu sichern. Bismarck sah diese Aufgabe recht eigentlich 
als eine für ihn persönlich gegebene an; die Verfassung des 
Norddeutschen Bundes, die später zur Reichsverfassung wurde, 
geht in ihren politisch wichtigsten Teilen fast ganz auf ihn 
allein zurück. Maßgebend für ihre Entwicklung aber war die 
Beschränkung der Verfassungsparagraphen auf nichts als das 
politisch unbedingt Notwendige, sowie der Anschluß an manche 
Errungenschaften der Reichsverfassung von 1849 und zugleich 
an die bisherige Verfassung des Deutschen Bundes in dem 
Sinne, daß Preußen nur die Stellung einnehmen sollte, die 
im alten Bunde für Ögsterreich gegolten hatte. 
Nun hatte Bismarck, was er in dieser Hinsicht für er— 
forderlich hielt, schon am 22. Februar 1865 einmal aus⸗ 
gesprochen in den Bedingungen, die er für die Anerkennung des 
Herzogs Friedrich von Schleswig⸗Holstein gestellt hatte. Er 
verlangte damals, wie wir uns erinnern wollen!: festes und 
mcuflosliches Bundnis mit Preußen; organis chen Anschluß der 
1S. oben S. 445.
	        
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