Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 495
und Kurhessen den neuen Verhältnissen sehr rasch fügten, da
die früheren Herrscher infolge verkehrter Regierung nur wenige
Sympathien behielten. Anders in Hannoder, wo bis dahin
schon eine treffliche Verwaltung bestanden hatte und die Inter⸗
essen des Landes gerecht wahrgenommen worden waren. Hier
hildete sich eine besondere, dem neuen Zustande feindliche
Welfenpartei, die durch den König Georg in Hietzing und
namentlich durch die Königin Marie nicht wenig unterstützt und
ermutigt wurde. Im übrigen aber stellte sich heraus, daß auch
in diesem Falle das alte Wort Victi victoribus leges dedere
nicht ohne Wahrheit blieb: sehr beträchtlich erwies sich bald
der Einfluß der Bevölkerung und des Beamtentums der annek⸗
tierten Länder, namentlich Hannovers, auf die Verwaltung des
neuen Heimatstaates; schon früh hat es ein Hannoveraner,
Leonhardt, sogar zum preußischen Justizminister gebracht.
Uber Preußen und seine Annexionen hinaus aber kam es
darauf an, die preußische Hegemonie in Norddeutschland über⸗
haupt zu sichern. Bismarck sah diese Aufgabe recht eigentlich
als eine für ihn persönlich gegebene an; die Verfassung des
Norddeutschen Bundes, die später zur Reichsverfassung wurde,
geht in ihren politisch wichtigsten Teilen fast ganz auf ihn
allein zurück. Maßgebend für ihre Entwicklung aber war die
Beschränkung der Verfassungsparagraphen auf nichts als das
politisch unbedingt Notwendige, sowie der Anschluß an manche
Errungenschaften der Reichsverfassung von 1849 und zugleich
an die bisherige Verfassung des Deutschen Bundes in dem
Sinne, daß Preußen nur die Stellung einnehmen sollte, die
im alten Bunde für Ögsterreich gegolten hatte.
Nun hatte Bismarck, was er in dieser Hinsicht für er—
forderlich hielt, schon am 22. Februar 1865 einmal aus⸗
gesprochen in den Bedingungen, die er für die Anerkennung des
Herzogs Friedrich von Schleswig⸗Holstein gestellt hatte. Er
verlangte damals, wie wir uns erinnern wollen!: festes und
mcuflosliches Bundnis mit Preußen; organis chen Anschluß der
1S. oben S. 445.