Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 577 
früh völlig sicher; am 1. Mai 1872 hat er ihn bei Bekämpfung 
des Antrags, die Salzsteuer aufzuheben, deutlich ausgesprochen; 
übrigens lebten damit nur Erwägungen wieder auf, die schon 
das Frankfurter Parlament und die Reichsregierung seinerzeit 
beschäftigt hatten. 
Aber wie helfen? Direkte Steuern konnte das Reich nicht 
erhalten: das hätte den Einzelstaaten ihre beste Finanzquelle 
genommen, außerdem bei der Notwendigkeit, mit der Erhebung 
direkter Steuern eine umfassende Verwaltung zu bilden, leicht 
zu einem Einheitsstaat geführt, dessen Ausgestaltung den Bundes— 
verträgen, auf denen das Reich beruhte, zuwider war. So 
blieben die indirekten Steuern. Allein wie sie entwickeln, solange 
im Reiche der Freihandel herrschte und damit die einträglichste 
Gruppe aller indirekten Steuern, die Zölle, nicht erhöht werden 
konnte? In den Jahren 1872 bis 1877 blieben Versuche, Tabak, 
Zucker, Branntwein, Petroleum zu besteuern, ergebnislos; nur 
dem Bier wurde eine, aber nur geringe, Steuer abgerungen. 
So schien die Lage verzweifelt. 
Da kam die Zeit des großen wirtschaftlichen Umschwunges 
seit 1877 bis 1879. Sie brachte mit dem Übergang zum Schutz- 
zollsystem eine außerordentliche Erhöhung der Zölle, die nun 
auch den Ausbau von Finanzzöllen gestattete. Und an sie 
schloß sich der freilich keineswegs völlig gelungene Versuch, auch 
die inneren Verbrauchssteuern auszubauen. Das Ergebnis war 
trotzdem eine Einnahme, durch die das Reich finanziell selb— 
ständig hingestellt wurde; die Matrikularbeiträge sanken in den 
Finanzjahren 1880/81 auf 29,9 Millionen, 1881/82 auf 
17,1 Millionen, 1882/88 auf 1,4 Millionen Mark; dann schlug 
die Entwicklung gar in freie Überschüsse des Reiches um. Diese 
betrugen 1883/84 11,5 Millionen, 1884/85 50 Millionen Mark, 
um dann allerdings zunächst wieder zu sinken. 
So war denn seit Anfang der achtziger Jahre das Reich 
tatsächlich nicht mehr der Kostgänger, sondern die Nährmutter 
der Einzelstaaten: diese konnten ohne das Reich finanziell nicht 
mehr bestehen. Nun wurde dieses Ergebnis zwar durch die 
sogenannte Franckensteinsche Klausel formell einigermaßen ver—
	        
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